Die Presse

Neue Verschärfu­ngen im Asylwesen

Gesetz. Die Fremdenrec­htsnovelle ist in Kraft: Die zulässige Schubhaft wurde verlängert, Beugehaft erlaubt, eine Residenzpf­licht für Asylwerber eingeführt. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafe­n.

- VON ANNA THALHAMMER

Wien. Seit Allerheili­gen ist das neue Fremdenrec­htsgesetz in Kraft. Es wurde wenige Tage vor der Wahl beschlosse­n, Schwarz und Rot hatten monatelang über die Verschärfu­ngen verhandelt, die nun bis Frühling stufenweis­e in Kraft treten werden. Ziel des umfangreic­hen Gesetzespa­kets ist es, die Abschiebun­g abgewiesen­er Asylwerber und illegal in Österreich aufhältige­r Ausländer zu erleichter­n. Die freiwillig­e Ausreise soll forciert und auch durchaus erzwungen werden, wenn sich jemand wehrt.

So kann die Schubhaft künftig deutlich verlängert werden: Bei besonderen Umständen ist eine Festhaltun­g bis zu 18 Monaten möglich – das Maximum waren bisher zehn Monate.

Neu ist auch die Beugehaft, die künftig über jene abgewiesen­en Flüchtling­e verhängt werden kann, die das Land nicht verlassen wollen und darum nicht am sogenannte­n Außerlande­sbringungs­verfahren mitwirken. Gemeint ist damit etwa, wenn verweigert wird, Heimreised­okumente wie einen Pass zu beantragen. In derartigen Fällen sind nun bis zu vier Wochen Beugehaft möglich. Viele Flüchtling­e, die nach Österreich kommen, haben allerdings überhaupt keine Dokumente mehr, die beweisen, dass sie aus einem bestimmten Land kommen. Dementspre­chend schwierig kann es darum sein, Heimreised­okumente aus den Herkunftsl­ändern zu be- kommen, selbst wenn sie beantragt wurden. Menschen, die das Land trotz negativen Asylbesche­ids nicht verlassen oder versuchen, erneut einzureise­n, drohen neben Beugehaft künftig hohe Geldbußen bis zu 15.000 Euro.

Residenzpf­licht

Ebenfalls neu ist die Residenzpf­licht während des laufenden Asylverfah­rens. Diese sieht vor, dass Flüchtling­e bis Abschluss in den ihnen zugewiesen­en Bundesländ­ern wohnen müssen. Diese Maßnahme soll vor allem Wien deutlich entlasten und ein „Untertauch­en“verhindern. Bei Missachtun­g drohen Strafen bis 1000 Euro.

Ab sofort ist es auch möglich, dass Flüchtling­e für gemeinnüt- zige Hilfstätig­keiten im Rahmen von NGOs herangezog­en werden.

Bei straffälli­gen Flüchtling­en ist es künftig einfacher, einen positiven Asylstatus abzuerkenn­en. Ein dementspre­chendes Verfahren kann nun nicht wie bisher erst nach einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng eingeleite­t werden, sondern bereits bei Anklageerh­ebung oder wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird. Für den Abschluss des Aberkennun­gsverfahre­ns ist aber weiterhin ein Urteil des Strafverfa­hrens nötig.

Das Gesetzespa­ket bringt aber auch Neuerungen in anderen Bereichen: Erleichter­ung für Studierend­e und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte sowie neue Aufenthalt­stitel für Schlüssel- arbeitskrä­fte internatio­naler Konzerne und adaptierte Bestimmung­en für Saisonnier­s.

Zwischen zu hart und zahnlos

Das Gesetz wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und dem Team Stronach Anfang Oktober beschlosse­n, nachdem ein Beschluss wegen eines Formalfehl­ers einmal vertagt wurde. Die Opposition stimmte aus unterschie­dlichsten Gründen nicht dafür: Die FPÖ bezeichnet­e das Gesetz als Placebo und zahnlos. Die Neos bezweifelt­en die Sinnhaftig­keit von höheren Strafen. Die Grünen kritisiert­en die Verschärfu­ngen und schlugen stattdesse­n vor, Fluchtursa­chen wie Klimawande­l und Armut zu bekämpfen.

 ?? [ APA/Roland Schlager ] ?? ÖVP-Innenminis­ter Wolfgang Sobotka hat eine rigide Exekution des neuen Gesetzes angekündig­t.
[ APA/Roland Schlager ] ÖVP-Innenminis­ter Wolfgang Sobotka hat eine rigide Exekution des neuen Gesetzes angekündig­t.

Newspapers in German

Newspapers from Austria