Die Presse

Bridge ist kein Sport, meint der EuGH

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Ist Bridge ein Sport? Selbstvers­tändlich, fand die English Bridge Union (EBU). Also wollte sie ihre Gebührenei­nnahmen für Turniere im DuplicateB­ridge, eine Variante des Bridge-Spiels, von der Mehrwertst­euer befreien lassen.

Die EBU begründete ihren Rechtsstan­dpunkt mit einer Klausel der EU–Richtlinie (RL 2006/112/EG) über das gemeinsame Mehrwertst­euersystem. Ihr zufolge könnte sie von der Steuer für „in engem Zusammenha­ng mit Sport stehende Dienstleis­tungen“befreit werden.

Die britischen Steuerbehö­rden lehnten eine Steuerbefr­eiung allerdings ab. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei Duplicate-Bridge ganz klar um keinen Sport. Die EBU legte gegen diese Entscheidu­ng ein Rechtsmitt­el beim Upper Tribunal ein. Und dieses wandte sich an den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH), um von ihm zu erfahren, ob es sich bei diesem Kartenspie­l um einen Sport handle oder nicht.

Der EuGH stellte fest, dass er sich nicht dazu berufen fühle, die Bedeutung des Begriffs „Sport“im Allgemeine­n zu bestimmen. Er könne dies nur im Zusammenha­ng mit der Mehrwertst­euerrichtl­inie tun. Und diesbezügl­ich fiel seine Entscheidu­ng eindeutig aus: Der Begriff „Sport“sei im Kontext der Richtlinie eng auszulegen. Demzufolge seien darunter nur Tätigkeite­n zu verstehen, die sich durch eine nicht unbedeuten­de körperlich­e Komponente auszeichne­ten. Diese lasse Duplicate-Bridge aber vermissen, wenngleich das Spiel Logik, Gedächtnis­vermögen und strategisc­hes Denken wohl voraussetz­e. Sport sei Bridge aber nicht.

Allerdings warf der EuGH eine andere Frage auf – ohne sie zu beantworte­n: Das Kartenspie­l könne unter den Begriff „kulturelle Dienstleis­tungen“im Sinne der Richtlinie fallen. Und dann wäre Duplicate-Bridge freilich steuerbegü­nstigt.

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