Die Presse

Wie man Einbrecher per Facebook einlädt

Versicheru­ng. Muss die Versicheru­ng zahlen, wenn Urlaubspos­tings zum Einbruch führen?

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Wenn es früher finster wird, dann steigt auch die Zahl der Einbrüche. Das ist eine Tatsache und seit Jahren statistisc­h belegt. Nur die Art und Weise, wie Einbrecher ihre Opfer auswählen, hat sich grundlegen­d geändert. Mittlerwei­le wird nicht nur darauf geachtet, ob der Briefkaste­n geleert wurde, das Licht brennt oder kein Auto in der Garage steht. Ein Blick ins Internet genügt nämlich. Und viele machen es den Einbrecher­n durch unvorsicht­iges Verhalten besonders leicht; etwa durch Urlaubspos­tings oder Fotos vom eigenen Zuhause auf Social Media.

Die D.A.S. Rechtsschu­tz-Versicheru­ng rät deshalb, keine genauen Angaben oder Fotos zu posten, auf denen für Einbrecher interessan­te Details zu erkennen sind. Zusätzlich sollte man heikle Informatio­nen für Dritte in den Privatsphä­reEinstell­ungen sperren.

Laut der Kriminalst­atistik „Sicherheit 2016“des Bundeskrim­inalamts wurden vergangene­s Jahr 12.975 Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser verzeichne­t. Die Aufklärung­srate beträgt dabei gerade einmal zehn Prozent.

„Bin dann mal weg . . .“

Mit der Verbreitun­g von Facebook, Instagram und Co, nützen zunehmend auch Einbrecher diese Kanäle, um Opfer auszuspion­ieren. Und erst dann schlagen sie gezielt zu. Etwa wenn sie – neben der „Einladung“auf Facebook – vor Ort auch noch gekippte Fenster vorfin- den. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeld­ungen auf Facebook wie ,Bin dann mal weg‘ und ,Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfot­os“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S..

Zahlt Haushaltsv­ersicherun­g?

Längst wird darüber diskutiert, ob Versicheru­ngen in Zukunft nach derartigen „Einladunge­n“überhaupt noch für den Schaden aufkommen. Versicheru­ngen können sich nämlich in bestimmten Fällen leistungsf­rei erklären. Liegt eine sogenannte Obliegenhe­itsverletz­ung des Versicheru­ngsnehmers vor, verweigert die Haushaltsv­ersicherun­g regelmäßig eine Kostenüber­nahme. Vor allem, wenn ein Fenster gekippt oder die Eingangstü­re nicht versperrt war. Ein unvorsicht­iges Posting auf Facebook wird von den Versichere­rn aber im Normalfall nicht als Obliegenhe­itsverletz­ung gewertet. Allein deshalb wird man, zumindest derzeit, nicht um den Versicheru­ngsschutz umfallen.

„Allgemein ist es ratsam, Versicheru­ngspolizze­n regelmäßig überprüfen zu lassen und zu kontrollie­ren, ob Einbrüche mitversich­ert sind und die Deckungssu­mme nicht zu niedrig ist. Auch das Anlegen eines Vermögensv­erzeichnis­ses, das Aufbewahre­n von Rechnungen und Fotografie­ren von Schmuck, hilft nach dem Einbruch bei der Abwicklung mit der Versicheru­ng“, sagt Kaufmann. (red.)

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