Causa Facebook: Grünes Licht für Strafverfolgung
Juristische Aufarbeitung des Wahlkampfs geht weiter.
Wien. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Freitag, dass aus SPÖ und ÖVP grünes Licht für Strafverfahren in der Facebook-Affäre kam. Die Tatbestände üble Nachrede und Beleidigung sind sogenannte Ermächtigungsdelikte, bei denen die Justiz nur mit Erlaubnis des Opfers weiter vorgehen kann.
Die Zustimmung ist wenig überraschend, haben doch sowohl ÖVP-Chef Sebastian Kurz als auch SPÖ-Chef Christian Kern selbst die Betreiber von im Wahlkampf verwendeten, verdeckten Facebook-Gruppen angezeigt. Auf der einen Seite war Peter Puller, der Partner des früheren SPÖ-Beraters Tal Silberstein, als Betreiber einer Seite ausgeforscht worden, die die der ÖVP schaden sollte. Auf der anderen Seite stellte sich heraus, dass ein früherer niederösterreichischer ÖVP-Funktionär eine gegen die SPÖ gerichtete Seite betrieben hatte.
Infos über SPÖ verlangt?
Indes erklärte die Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen den Sprecher von Minister Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, einleitet. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Vorwürfen gegen Fleischmann kein „von Amts wegen zu verfolgendes gerichtlich strafbares Verhalten“. Der Weisungsrat im Justizministerium erhob keine Einwände gegen diese Entscheidung.
Die SPÖ hatte Fleischmann vorgeworfen, dem Partner ihres ehemaligen Wahlkampfberaters Silberstein 100.000 Euro für Informationen über den roten Wahlkampf geboten zu haben. Fleischmann weist das zurück und betont, mit Puller nur allgemein über PR-Aufträge gesprochen zu haben. Ob sie nun eine Privatanklage wegen Betriebsspionage erheben will, ließ die SPÖ am Freitag noch offen. (red./APA)