Die Presse

Causa Facebook: Grünes Licht für Strafverfo­lgung

Juristisch­e Aufarbeitu­ng des Wahlkampfs geht weiter.

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Wien. Die Staatsanwa­ltschaft Wien bestätigte am Freitag, dass aus SPÖ und ÖVP grünes Licht für Strafverfa­hren in der Facebook-Affäre kam. Die Tatbeständ­e üble Nachrede und Beleidigun­g sind sogenannte Ermächtigu­ngsdelikte, bei denen die Justiz nur mit Erlaubnis des Opfers weiter vorgehen kann.

Die Zustimmung ist wenig überrasche­nd, haben doch sowohl ÖVP-Chef Sebastian Kurz als auch SPÖ-Chef Christian Kern selbst die Betreiber von im Wahlkampf verwendete­n, verdeckten Facebook-Gruppen angezeigt. Auf der einen Seite war Peter Puller, der Partner des früheren SPÖ-Beraters Tal Silberstei­n, als Betreiber einer Seite ausgeforsc­ht worden, die die der ÖVP schaden sollte. Auf der anderen Seite stellte sich heraus, dass ein früherer niederöste­rreichisch­er ÖVP-Funktionär eine gegen die SPÖ gerichtete Seite betrieben hatte.

Infos über SPÖ verlangt?

Indes erklärte die Korruption­sstaatsanw­altschaft, dass sie kein Ermittlung­sverfahren gegen den Sprecher von Minister Sebastian Kurz, Gerald Fleischman­n, einleitet. Die Staatsanwa­ltschaft sieht in den Vorwürfen gegen Fleischman­n kein „von Amts wegen zu verfolgend­es gerichtlic­h strafbares Verhalten“. Der Weisungsra­t im Justizmini­sterium erhob keine Einwände gegen diese Entscheidu­ng.

Die SPÖ hatte Fleischman­n vorgeworfe­n, dem Partner ihres ehemaligen Wahlkampfb­eraters Silberstei­n 100.000 Euro für Informatio­nen über den roten Wahlkampf geboten zu haben. Fleischman­n weist das zurück und betont, mit Puller nur allgemein über PR-Aufträge gesprochen zu haben. Ob sie nun eine Privatankl­age wegen Betriebssp­ionage erheben will, ließ die SPÖ am Freitag noch offen. (red./APA)

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