Die Presse

Schrems darf in Österreich Facebook klagen

EuGH-Generalanw­alt empfiehlt aber, Sammelklag­en zu verbieten.

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Luxemburg. Datenschut­zaktivist Max Schrems hat einen Teilerfolg in seiner juristisch­en Auseinande­rsetzung mit Facebook erzielt. Der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH), Michal Bobek, sprach sich dafür aus, dass Schrems den Internetko­nzern in Österreich als Verbrauche­r klagen kann. Im Verfahren soll es um ungültige Datenschut­zbestimmun­gen und die Weitergabe von Daten an US-Geheimdien­ste gehen. Dem Antrag des Generalanw­alt müssen noch die Richter zustimmen.

Facebook hatte darauf gedrängt, dass Schrems seine Klage am europäisch­en Sitz des Konzerns in Irland einbringen muss. Dies hätte die Prozesskos­ten erheblich erhöht. Facebook argumentie­rte dabei, dass Schrems kein Verbrauche­r sei, sondern ein Unternehme­n aufgebaut habe, das sich mit Websites, Büchern und Vorträgen dem Thema Datenschut­z widme.

Viele Verfahren notwendig

In einem anderen Punkt, empfahl Bobek eine Entscheidu­ng der EuGH-Richter gegen Schrems. Ihm soll untersagt werden, im Namen anderer Verbrauche­r in Österreich eine Art Sammelklag­e einzureich­en. Begründet wird dies mit den unterschie­dlichen Wohnsitzen der Mitkläger. Schrems selbst argumentie­rt: „Die Folge wäre in Tausenden Gerichten in der EU eine wortgleich­e lokale Klage gegen Facebook einzubring­en, was wohl eher absurd wäre.“(wb)

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