Schrems darf in Österreich Facebook klagen
EuGH-Generalanwalt empfiehlt aber, Sammelklagen zu verbieten.
Luxemburg. Datenschutzaktivist Max Schrems hat einen Teilerfolg in seiner juristischen Auseinandersetzung mit Facebook erzielt. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Michal Bobek, sprach sich dafür aus, dass Schrems den Internetkonzern in Österreich als Verbraucher klagen kann. Im Verfahren soll es um ungültige Datenschutzbestimmungen und die Weitergabe von Daten an US-Geheimdienste gehen. Dem Antrag des Generalanwalt müssen noch die Richter zustimmen.
Facebook hatte darauf gedrängt, dass Schrems seine Klage am europäischen Sitz des Konzerns in Irland einbringen muss. Dies hätte die Prozesskosten erheblich erhöht. Facebook argumentierte dabei, dass Schrems kein Verbraucher sei, sondern ein Unternehmen aufgebaut habe, das sich mit Websites, Büchern und Vorträgen dem Thema Datenschutz widme.
Viele Verfahren notwendig
In einem anderen Punkt, empfahl Bobek eine Entscheidung der EuGH-Richter gegen Schrems. Ihm soll untersagt werden, im Namen anderer Verbraucher in Österreich eine Art Sammelklage einzureichen. Begründet wird dies mit den unterschiedlichen Wohnsitzen der Mitkläger. Schrems selbst argumentiert: „Die Folge wäre in Tausenden Gerichten in der EU eine wortgleiche lokale Klage gegen Facebook einzubringen, was wohl eher absurd wäre.“(wb)