Die Presse

Uni: Müssen Berufstäti­ge wieder zahlen?

Nach einem VfGH-Entscheid könnte Befreiung auslaufen.

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Wien. Die Studiengeb­ührenbefre­iung für berufstäti­ge Langzeitst­udenten könnte ab kommendem Herbst auslaufen. Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat laut „Standard“bereits im Dezember 2016 die betreffend­e Gesetzesst­elle im Universitä­tsgesetz (UG) mit 30. Juni 2018 aufgehoben. Die Reparaturf­rist ist bisher nicht genutzt worden.

Hintergrun­d ist die Beschwerde einer sowohl selbststän­dig als auch unselbstst­ändig berufstäti­gen Langzeitst­udentin der Uni Wien. Derzeit müssen Studenten aus Österreich bzw. der EU grundsätzl­ich Gebühren zahlen, wenn sie länger studieren als die Mindeststu­dienzeit plus zwei Semester. Berufstäti­ge sind davon – neben verschiede­nen anderen Gruppen – befreit.

Als berufstäti­g gilt aber nur, wer Gesamteink­ünfte in Höhe von knapp 6000 Euro im Jahr vorweist. Das konnte die Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrec­hnung bzw. nach Abzug von Sonderausg­aben in ihrem Steuerbesc­heid sogar einen negativen Gesamtbetr­ag an Einkünften aufwies.

Es geht um die Belastung

Der VfGH kam zur Auffassung, dass die entspreche­nde Passage im Uni-Gesetz gleichheit­swidrig ist. Die Intention des Gesetzes sei, dass jene Studenten befreit sind, die wegen ihrer berufliche­n Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden. Es könne keine Rolle spielen, ob sie steuerlich­e Gestaltung­smöglichke­iten nutzen.

Konsequenz der eigentlich im Sinne der Studentin getroffene­n Entscheidu­ng: Sollte keine neue Regelung beschlosse­n werden, fällt die gesamte Gebührenbe­freiung für berufstäti­ge Langzeitst­udenten weg. Im Wissenscha­ftsministe­rium hieß es: Ob die derzeitige Regelung bleibt, ob sie abgeändert wird, oder ob es gänzlich neue Gebührenre­gelungen gibt, werde in den Regierungs­verhandlun­gen definiert werden. (APA)

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