Weniger Asylanträge, mehr neue Staatsbürger
Migration. Die Obergrenze von 35.000 neuen Asylanträgen wird auch heuer nicht erreicht.
Wien. Die Entwicklung der Asylanträge ist im Jahr 2017 weiter rückläufig. In den ersten drei Quartalen wurden laut Innenministerium 21.130 Ansuchen um Asyl gestellt. Gegenüber 2016 ist dies ein Rückgang um 43,3 Prozent.
Damals wurden von Jänner bis Oktober 37.256 Anträge gestellt. Die von der Bundesregierung festgelegte Obergrenze von 35.000 Asylverfahren dürfte damit heuer deutlich unterschritten werden. Von den 21.130 bisherigen Ansuchen wurden 14.983 zum Asylverfahren zugelassen, 6146 erhielten keine Zulassung, weil es sich entweder um laufende Dublin-Fälle handelt, in denen ein anderes Land für die Flüchtlinge zuständig ist, oder sonstige Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Während die Zahl der Asylanträge rückläufig ist, sind die sogenannten Außerlandesbringungen in den ersten drei Quartalen um 13,4 Prozent deutlich gestiegen. Auffällig ist dabei, dass es vor allem mehr zwangsweise Abschiebungen gibt, während die Zahl der freiwilligen Ausreisenden gesunken ist. Insgesamt gab es von Jän- ner bis Ende Oktober 9877 Außerlandesbringungen. 2016 waren es im gleichen Zeitraum 8709.
Mehr Einbürgerungen
Während die Zahl der Asylwerber sinkt, steigen die Einbürgerungen. Laut aktuellen Zahlen der Statistik Austria erhielten in den ersten neun Monaten dieses Jahres 6856 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft. Insgesamt gab es damit um 578 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was einem Anstieg von 9,2 Prozent entspricht.
Mehr als ein Drittel bzw. 2402 Personen sind bereits in Österreich geboren. Was die bisherige Staatsbürgerschaft angeht, liegen Ex-Bürger von Bosnien-Herzegowina (950) an der Spitze, gefolgt von der Türkei (597) und dem Kosovo (464). Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (56,3 Prozent bzw. 3860 Personen) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs. Davon wurden 2527 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert. (APA)