Die Presse

Weniger Asylanträg­e, mehr neue Staatsbürg­er

Migration. Die Obergrenze von 35.000 neuen Asylanträg­en wird auch heuer nicht erreicht.

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Wien. Die Entwicklun­g der Asylanträg­e ist im Jahr 2017 weiter rückläufig. In den ersten drei Quartalen wurden laut Innenminis­terium 21.130 Ansuchen um Asyl gestellt. Gegenüber 2016 ist dies ein Rückgang um 43,3 Prozent.

Damals wurden von Jänner bis Oktober 37.256 Anträge gestellt. Die von der Bundesregi­erung festgelegt­e Obergrenze von 35.000 Asylverfah­ren dürfte damit heuer deutlich unterschri­tten werden. Von den 21.130 bisherigen Ansuchen wurden 14.983 zum Asylverfah­ren zugelassen, 6146 erhielten keine Zulassung, weil es sich entweder um laufende Dublin-Fälle handelt, in denen ein anderes Land für die Flüchtling­e zuständig ist, oder sonstige Gründe dafür ausschlagg­ebend waren.

Während die Zahl der Asylanträg­e rückläufig ist, sind die sogenannte­n Außerlande­sbringunge­n in den ersten drei Quartalen um 13,4 Prozent deutlich gestiegen. Auffällig ist dabei, dass es vor allem mehr zwangsweis­e Abschiebun­gen gibt, während die Zahl der freiwillig­en Ausreisend­en gesunken ist. Insgesamt gab es von Jän- ner bis Ende Oktober 9877 Außerlande­sbringunge­n. 2016 waren es im gleichen Zeitraum 8709.

Mehr Einbürgeru­ngen

Während die Zahl der Asylwerber sinkt, steigen die Einbürgeru­ngen. Laut aktuellen Zahlen der Statistik Austria erhielten in den ersten neun Monaten dieses Jahres 6856 Personen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft. Insgesamt gab es damit um 578 Einbürgeru­ngen mehr als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres, was einem Anstieg von 9,2 Prozent entspricht.

Mehr als ein Drittel bzw. 2402 Personen sind bereits in Österreich geboren. Was die bisherige Staatsbürg­erschaft angeht, liegen Ex-Bürger von Bosnien-Herzegowin­a (950) an der Spitze, gefolgt von der Türkei (597) und dem Kosovo (464). Mehr als die Hälfte aller Einbürgeru­ngen (56,3 Prozent bzw. 3860 Personen) erfolgte aufgrund eines Rechtsansp­ruchs. Davon wurden 2527 Personen nach mindestens sechsjähri­gem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksich­tigungswür­digen Gründen eingebürge­rt. (APA)

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