Hohe Strafen für „Sü
Reform. Das Verwaltungsstrafrecht gehört dringend moder Einigkeit. Doch auch die letzte Regierung widmete sich dem
Über die vergangenen Jahre wurden im Verwaltungsstrafrecht die Strafrahmen in vielen Bereichen massiv angehoben. Deshalb sind Geldbußen in Millionenhöhe heute keine Seltenheit mehr. Und bestraft wird bei solchen Verstößen nicht das Unternehmen, sondern dessen Führungskräfte. Jüngstes Beispiel: der vierköpfige AndritzVorstand kassierte eine Rekordstrafe von 22 Mio. Euro wegen verschiedener arbeitsrechtlicher Vergehen.
Nun kann man über die Sinnhaftigkeit derart hoher Verwaltungsstrafen geteilter Meinung sein. Einigkeit besteht in Wissenschaft und Wirtschaft jedenfalls darüber, dass das Verwaltungsstrafrecht dringend einer Modernisierung bedarf. Wenn eine Rechtsordnung derart hohe Verwaltungsstrafen vorsieht, müsse es auch einen entsprechenden Rechtsrahmen geben, der dies angemessen berücksichtigt, sagt Markus Dellinger, Professor an der WU-Wien und Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes.
Bisher kein großes Interesse
Übrigens hatte sich auch die letzte Bundesregierung vorgenommen. das im Verwaltungsstrafrecht geltende Kumulationsprinzip abzuschaffen. Passiert ist das freilich nicht. Und auch alle anderen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts blieben unverändert. Zwar diskutierten diverse Arbeitsgruppen immer wieder über notwendige Veränderungen, doch sei von Anfang an erkennbar gewesen, dass kein echtes Interesse an einer Reform bestanden habe, heißt es seitens der Industriellenvereinigung (IV). Nun hofft die Interessenvertretung, dass die neue Regierung die Novelle des Verwaltungsstrafrechts endlich in Angriff nimmt. Die Abschaffung des Kumulationsprinzips wäre dabei nur einer von mehreren Punkten.
Zur Erklärung: Hat jemand mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder mit einer Tat gleich gegen mehrere Verwaltungsgesetze verstoßen, so sind die Strafen nebeneinander (kumulativ) zu verhängen. Wenn also – wie im Falle von Andritz – die Behörde zu dem Ergebnis kommt, bei 200 Mitarbeitern habe es sich nicht um einen Werkvertrag gehandelt, sondern doch um eine Arbeitskräfteüberlassung, dann werden der Vor- stand oder die verwaltungsstrafrechtlichen Beauftragten für diese Verwaltungsübertretung gleich 200 Mal bestraft. Siemens-Chef Wolfgang Hesoun stört an der derzeitigen Situation vor allem der Mangel an Rechtssicherheit: „Die Industrie drängt seit langem darauf, dass eine Form der Umsetzung geschaffen wird, die es Unternehmen ermöglicht, die rechtliche Auswirkungen von Entscheidungen vorweg einschätzen zu können. Derzeit erleben wir immer wieder im Nachhinein Überraschungen, weil nicht klar ist, wie Gesetze von Behörden interpretiert werden.“
Werden die richtigen bestraft?
Fragwürdig ist für ihn auch, weshalb solche Verwaltungsstrafen nicht über die Gesellschaft, sondern über deren Organe und verwaltungsstrafrechtliche Beauftragte verhängt werden. „Diese Einzelpersonen werden im Grunde für etwas bestraft, worauf sie keinen Einfluss haben. Bei der Vielzahl an verwaltungsrechtlichen Regelungen können trotz größter Bemühungen und bester Compliance immer Fehler passieren. Aber darauf haben weder der Vorstand noch an-