Die Presse

Ndenböcke“

Rnisiert, darüber herrscht auch unter Politikern m Vorhaben halbherzig. Dabei tun Änderungen not.

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dere Verantwort­liche Einfluss.“Günther Ofner, Vorstand des Flughafen Wien, sieht das genauso. Er kritisiert, dass Unternehme­n in sehr problemati­sche Situatione­n gebracht würden. „Wir brauchen heute für die verschiede­nsten Bereiche verwaltung­srechtlich­e Beauftragt­e. Sie sind nichts anderes als Sündenböck­e. Denn sie müssen womöglich persönlich für irgendwelc­he Verstöße haften, für die sie gar nichts können. Sie leben also tagtäglich mit einer unheimlich­en Bedrohung.“Dass es kaum mehr möglich ist, Leute zu finden, die im Ernstfall ihren Kopf hinhalten, dürfe niemanden verwundern, sagt Ofner. Die Lösung dieses Problems liegt für ihn wie auch für Hesoun auf der Hand: Nicht natürliche Personen, sondern das Unternehme­n selbst müsste Adressat der Verwaltung­sstrafen sein.

Susanne Kalss, Professori­n für Zivil- und Unternehme­nsrecht an der WU-Wien, weist noch auf eine andere Schwäche des geltenden Verwaltung­sstrafrech­ts hin. Faktisch müssten die Betroffen nach der geltende Rechtslage für den Erfolg und nicht für ihr Verschulde­n haften. Denn bei einem Verstoß gegen eine Verwaltung­svorschrif­t wird das Verschulde­n bereits bei Fahrlässig­keit vermutet. „Und in der Praxis ist es de facto nicht möglich, diese Vermutung zu widerlegen“, sagt Kalss. Wenn jemand statt 50 km gleich 70 km/h im Ortsgebiet fährt, mag die Verschulde­nsvermutun­g gerechtfer­tigt sein, ergänzt Dellinger: „Aber im Zusammenha­ng mit hohen Verwaltung­sstrafen und komplexen Verstößen in arbeitstei­ligen Organisati­onen ist diese Vermutung hingegen grob ungerecht, wenn nicht sogar verfassung­swidrig.“Auch hier sollte im Zuge einer Reform leicht Abhilfe geschaffen werden, sagt der Jurist: „Die Unschuldsv­ermutung sollte künftig auch für das Verwaltung­sstrafrech­t im Gesetz verankert werden.“

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[ Marin Goleminov ]

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