Ndenböcke“
Rnisiert, darüber herrscht auch unter Politikern m Vorhaben halbherzig. Dabei tun Änderungen not.
dere Verantwortliche Einfluss.“Günther Ofner, Vorstand des Flughafen Wien, sieht das genauso. Er kritisiert, dass Unternehmen in sehr problematische Situationen gebracht würden. „Wir brauchen heute für die verschiedensten Bereiche verwaltungsrechtliche Beauftragte. Sie sind nichts anderes als Sündenböcke. Denn sie müssen womöglich persönlich für irgendwelche Verstöße haften, für die sie gar nichts können. Sie leben also tagtäglich mit einer unheimlichen Bedrohung.“Dass es kaum mehr möglich ist, Leute zu finden, die im Ernstfall ihren Kopf hinhalten, dürfe niemanden verwundern, sagt Ofner. Die Lösung dieses Problems liegt für ihn wie auch für Hesoun auf der Hand: Nicht natürliche Personen, sondern das Unternehmen selbst müsste Adressat der Verwaltungsstrafen sein.
Susanne Kalss, Professorin für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU-Wien, weist noch auf eine andere Schwäche des geltenden Verwaltungsstrafrechts hin. Faktisch müssten die Betroffen nach der geltende Rechtslage für den Erfolg und nicht für ihr Verschulden haften. Denn bei einem Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift wird das Verschulden bereits bei Fahrlässigkeit vermutet. „Und in der Praxis ist es de facto nicht möglich, diese Vermutung zu widerlegen“, sagt Kalss. Wenn jemand statt 50 km gleich 70 km/h im Ortsgebiet fährt, mag die Verschuldensvermutung gerechtfertigt sein, ergänzt Dellinger: „Aber im Zusammenhang mit hohen Verwaltungsstrafen und komplexen Verstößen in arbeitsteiligen Organisationen ist diese Vermutung hingegen grob ungerecht, wenn nicht sogar verfassungswidrig.“Auch hier sollte im Zuge einer Reform leicht Abhilfe geschaffen werden, sagt der Jurist: „Die Unschuldsvermutung sollte künftig auch für das Verwaltungsstrafrecht im Gesetz verankert werden.“