Die Presse

Nein, wir müssen sie NICHT zurückhole­n!

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„Wir werden die Kämpferinn­en nach Hause holen müssen“, „Quergeschr­ieben“von Sibylle Hamann,15. 11. Die österreich­ische Gesellscha­ft hat keinerlei Verpflicht­ung, mündige Bürgerinne­n oder Bürger „zurückzuho­len“, die sich entschloss­en haben, diesem Land den Rücken zu kehren – auch wenn es sich für die Fortgegang­enen als Fehlentsch­eidung herausstel­lt. Man ist bekanntlic­h für seine Entscheidu­ng verantwort­lich und muss die Folgen daraus tragen. Wohl jeden Menschen hat dies schon mehr oder weniger oft, hart oder weniger hart getroffen. Es ist auch, freundlich formuliert, blauäugig, wenn man summarisch von „Verblendet­en“spricht. Die zahllosen Opfer dieser „Verblendet­en“(und es waren bekanntlic­h bei Weitem nicht nur Männer, die zu Tätern wurden) mahnen zur äußersten Vorsicht. Denn wie soll man erkennen, ob die „Verblendun­g“noch weiterbest­eht? Aus welchem Grund soll die österreich­ische Gesellscha­ft freiwillig ein unkalkulie­rbares Risiko eingehen? Warum sollen die Kosten, die aus einer solchen Maßnahme und vor allem deren Folgen erwachsen, von der Allgemeinh­eit getragen werden?

Welche Argumente sprechen für diesen obskuren Vorschlag der Rückholung von Personen, die sich von unserem Land lossagten, um einem anderen „Staat“, auch wenn er Fiktion war, zu dienen? All diese Fragen hat Frau Hamann nicht angesproch­en – und schon gar kein Antworten angeboten. Dr. Gerald Gaberscik, 8010 Graz

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