Zwei Leichen exhumiert
Pflegeskandal. Im Zuge der Ermittlungen zum Pflegeheim Kirchstetten wurden zwei Frauen obduziert. Wegen Mordverdacht wird nicht ermittelt.
St. Pölten. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten bestätigt, dass bei den Ermittlungen zur Causa Pflegeheim Kirchstetten zwei Leichen exhumiert und obduziert wurden. Wegen Mordes, wie die „Krone“am Sonntag mutmaßte, werde aber nicht ermittelt. Vielmehr solle bei zwei früheren Heimbewohnerinnen, die 2015 und 2016 starben, geklärt werden, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierungen sind demnach nicht geplant.
Die Ermittlungen gehen weiter in Richtung des Verdachts auf Quälen oder Vernachlässigen wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Im Mittelpunkt der Erhebungen stehen fünf ehemalige Pflegekräfte des niederösterreichischen Pflegeheims „Clementinum“. Sie stehen unter Verdacht, unter anderem Patienten sadistisch behandelt zu haben, etwa indem alkoholische Flüssigkeiten auf ihre Genitalien geschüttet wurden, auch ist von sexuellem Missbrauch die Rede. Eine Frau soll laut Einvernahmeprotokollen auch gezwungen worden sein, ihre Exkremente zu essen.
Im Oktober 2016 war der Fall angezeigt worden, die fünf Pflegekräfte bestritten die Vorwürfe. Erneut in die Schlagzeilen kam der Fall im heurigen September, als bekannt wurde, dass zwei der Verdächtigen trotz der Ermittlungen in einer Pflegeeinrichtung in Wien tätig waren. Sie wurden festgenommen, einen Tag später allerdings wieder enthaftet – gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Bereich der Pflege tätig zu sein.
Heuer keine Anklage mehr
Seit Mitte November liegt ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes medizinisches Gutachten vor, das klären sollte, ob es Folgen von Übergriffen auf Patienten gab und ob Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht haben. Der Vorwurf des Quälens konnte durch den Sachverständigen jedenfalls nicht bestätigt werden. Die Ermittlungen gehen aber weiter – unter anderem mit dem Gutachten, das auf die Exhumierung folgen soll. Eine Anklage, heißt es bei der Staatsanwaltschaft, werde es heuer aber nicht mehr geben.