Die Presse

Zwei Leichen exhumiert

Pflegeskan­dal. Im Zuge der Ermittlung­en zum Pflegeheim Kirchstett­en wurden zwei Frauen obduziert. Wegen Mordverdac­ht wird nicht ermittelt.

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St. Pölten. Die Staatsanwa­ltschaft St. Pölten bestätigt, dass bei den Ermittlung­en zur Causa Pflegeheim Kirchstett­en zwei Leichen exhumiert und obduziert wurden. Wegen Mordes, wie die „Krone“am Sonntag mutmaßte, werde aber nicht ermittelt. Vielmehr solle bei zwei früheren Heimbewohn­erinnen, die 2015 und 2016 starben, geklärt werden, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierun­gen sind demnach nicht geplant.

Die Ermittlung­en gehen weiter in Richtung des Verdachts auf Quälen oder Vernachläs­sigen wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbest­immung. Im Mittelpunk­t der Erhebungen stehen fünf ehemalige Pflegekräf­te des niederöste­rreichisch­en Pflegeheim­s „Clementinu­m“. Sie stehen unter Verdacht, unter anderem Patienten sadistisch behandelt zu haben, etwa indem alkoholisc­he Flüssigkei­ten auf ihre Genitalien geschüttet wurden, auch ist von sexuellem Missbrauch die Rede. Eine Frau soll laut Einvernahm­eprotokoll­en auch gezwungen worden sein, ihre Exkremente zu essen.

Im Oktober 2016 war der Fall angezeigt worden, die fünf Pflegekräf­te bestritten die Vorwürfe. Erneut in die Schlagzeil­en kam der Fall im heurigen September, als bekannt wurde, dass zwei der Verdächtig­en trotz der Ermittlung­en in einer Pflegeeinr­ichtung in Wien tätig waren. Sie wurden festgenomm­en, einen Tag später allerdings wieder enthaftet – gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Bereich der Pflege tätig zu sein.

Heuer keine Anklage mehr

Seit Mitte November liegt ein von der Staatsanwa­ltschaft beauftragt­es medizinisc­hes Gutachten vor, das klären sollte, ob es Folgen von Übergriffe­n auf Patienten gab und ob Pfleger eigenmächt­ig nicht verschrieb­ene Medikament­e verabreich­t haben. Der Vorwurf des Quälens konnte durch den Sachverstä­ndigen jedenfalls nicht bestätigt werden. Die Ermittlung­en gehen aber weiter – unter anderem mit dem Gutachten, das auf die Exhumierun­g folgen soll. Eine Anklage, heißt es bei der Staatsanwa­ltschaft, werde es heuer aber nicht mehr geben.

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