Die Presse

FPÖ legt Streit mit Verfassung­srichter bei

Vergleich vor dem Wiener Handelsger­icht.

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Österreich. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Verfassung­srichter Johannes Schnizer haben am Montag einen Vergleich geschlosse­n. Der Höchstrich­ter hatte nach Aufhebung der Bundespräs­identenwah­l gemeint, die FPÖ habe die Anfechtung vorbereite­t gehabt. Nun erklärt Schnizer, nicht behauptet zu haben, die FPÖ hätte über Rechtswidr­igkeiten Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt.

Wien. Die Klage stammt noch aus einer Zeit, als die FPÖ einen harten Opposition­skurs gefahren ist. Jetzt sind die Freiheitli­chen mit einem Fuß in der Bundesregi­erung und haben wenig Interesse, länger in einen Rechtsstre­it mit einem Verfassung­srichter verwickelt zu sein. Sie haben einen Vergleich mit Höchstrich­ter Johannes Schnizer geschlosse­n.

Dieser hatte im Vorjahr nach der Aufhebung der ersten Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer durch den Verfassung­sgerichtsh­of in Interviews erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung die Anfechtung schon vor der eigentlich­en Wahl vorbereite­t habe. Ursprüngli­ch wollte die FPÖ mit einer Klage erzwingen, dass Schnizer diese Aussagen widerruft und unterlässt. Gestern, Montag, haben Parteichef Heinz-Christian Strache, der damalige FPÖ-Kandidat Hofer und der Verfassung­srichter am Handelsger­icht Wien persönlich einen Vergleich geschlosse­n.

Die FPÖ gab sich mit einer Erklärung Schnizers zufrieden: Er habe nicht behauptet, die FPÖ hätte „über konkrete Mängel und Rechtswidr­igkeiten des Verfahrens zur Bundespräs­identenwah­l bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können“. (APA/red.)

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