FPÖ legt Streit mit Verfassungsrichter bei
Vergleich vor dem Wiener Handelsgericht.
Österreich. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Verfassungsrichter Johannes Schnizer haben am Montag einen Vergleich geschlossen. Der Höchstrichter hatte nach Aufhebung der Bundespräsidentenwahl gemeint, die FPÖ habe die Anfechtung vorbereitet gehabt. Nun erklärt Schnizer, nicht behauptet zu haben, die FPÖ hätte über Rechtswidrigkeiten Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt.
Wien. Die Klage stammt noch aus einer Zeit, als die FPÖ einen harten Oppositionskurs gefahren ist. Jetzt sind die Freiheitlichen mit einem Fuß in der Bundesregierung und haben wenig Interesse, länger in einen Rechtsstreit mit einem Verfassungsrichter verwickelt zu sein. Sie haben einen Vergleich mit Höchstrichter Johannes Schnizer geschlossen.
Dieser hatte im Vorjahr nach der Aufhebung der ersten Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer durch den Verfassungsgerichtshof in Interviews erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung die Anfechtung schon vor der eigentlichen Wahl vorbereitet habe. Ursprünglich wollte die FPÖ mit einer Klage erzwingen, dass Schnizer diese Aussagen widerruft und unterlässt. Gestern, Montag, haben Parteichef Heinz-Christian Strache, der damalige FPÖ-Kandidat Hofer und der Verfassungsrichter am Handelsgericht Wien persönlich einen Vergleich geschlossen.
Die FPÖ gab sich mit einer Erklärung Schnizers zufrieden: Er habe nicht behauptet, die FPÖ hätte „über konkrete Mängel und Rechtswidrigkeiten des Verfahrens zur Bundespräsidentenwahl bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können“. (APA/red.)