Höchstgericht bremst Pokerkönig: Millionen sind fällig
Glücksspiel. Der Verwaltungsgerichtshof weist Revision gegen Abgabebescheid ab.
Ab 2020 darf nur noch in Spielbanken gepokert werden, was die teilstaatlichen Casinos Austria de facto zum Alleinanbieter des Kartenspiels macht. So steht es im Glücksspielgesetz. Für „Poker-König“Peter Zanoni und seine zwölf Pokersalons könnte das Spiel freilich schon früher aus sein. Denn in seinem heftigen Schlagabtausch mit den Finanzbehörden um die Glücksspielabgabe hat er nun eine empfindliche und vor allem sehr teure Niederlage erlitten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem der „Presse“vorliegenden aktuellen Erkenntnis (Ro 2015/16/0024-7) die Revision von Anwalt Günther Hödl gegen den Spruch des Bundesfinanzgerichts, die er vor drei Jahren am 18. Dezember 2014 eingebracht hatte, abgewiesen. Damit wird die von den Finanzbehörden geforderte, von Zanoni bisher nicht gezahlte Glücksspielabgabe fällig.
„Allein für die vier Monate Jänner bis April 2011, die für die Revision herangezogen wurden, sind es zwölf Mio. Euro“, sagt Zanoni zur „Presse“. Insgesamt belaufe sich die inzwischen geschuldete Glücksspielabgabe auf rund eine halbe Mrd. Euro, schätzt er. „Ich kann und will nicht zahlen“, bleibt der streitbare Unternehmer aber hart. Ungeachtet dessen, dass ihm im Fall der – nicht auszuschließenden – Exekution der Ruin droht.
Der Streit wurzelt in der komplizierten rechtlichen Situation. Poker galt früher nicht als Glücksspiel, es bedurfte lediglich einer Gewerbeberechtigung. Dieser Meinung ist Zanoni bis heute, seine Gewerbeberechtigung läuft bis Ende 2019. Der Staat änderte freilich diese Auffassung – in der Glücksspielnovelle 2008 wurde Poker ausdrücklich zum Glücksspiel erklärt. Was bedeutet, dass dafür auch Glücksspielabgabe in Höhe von 16 Prozent anfällt.
Als Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe werden freilich nicht die Einnahmen herangezogen, sondern die ge- samten Spieleinsätze. Das sei das Achtfache der Einnahmen seiner „CCC“-Gesellschaften, über die er die Pokersalons betreibt, argumentiert Zanoni. „Das ist eine Strafsteuer, mit der man mich als Konkurrenten der Casinos Austria vernichten will.“
Was nicht ganz von der Hand zu weisen ist: Zanoni bekämpft seit Jahren zum Teil erfolgreich gesetzliche Bestimmungen betreffend Poker und hält die Justiz und die Konkurrenz auf Trab. Und er gibt nicht auf, obwohl eine seiner Firmen, die CBA Spielapparate- und Restaurationsbetriebs GmbH, Anfang 2016 schon in Konkurs geschickt worden ist. Rechtsanwalt Hödl ist dort Masseverwalter.
Streit um Kriegsopferabgabe
Es geht um die Kriegsopferabgabe, die Vorarlberg als eines der wenigen Bundesländer von Kino- und Spielsalon-Betreibern einhebt. Auch dagegen wehrte sich Zanoni – vergebens. 2012 erklärte der VwGH die Kriegsopferabgabe für rechtens, und sie sei bei jedem Spieleinsatz fällig. Zanoni zahlte auch in diesem Fall nicht, die Gemeinde Bregenz stellte Konkursantrag.
Inzwischen sind an Kriegsopferabgabe und Vergnügungssteuer rund 60 Mio. Euro angelaufen, wie aus der Bilanz 2016 der CBA hervorgeht. Ein Blick in das im Firmenbuch hinterlegte Zahlenwerk lohnt allemal: Die CBA weist ein negatives Eigenkapital 313,172 Mio. Euro aus. Das allein wäre ein Insolvenzgrund. Die CBA sieht das allerdings nicht so und begründet die Überschuldung mit den genannten anhängigen Rechtsstreitigkeiten um die diversen Abgaben.
Aber auch die Montesino Entertainment Group GmbH, über die die Pokersalons nun laufen, weist 2016 ein negatives Eigenkapital von 83,742 Mio. Euro aus. Auch da argumentiert die Firma mit der Glücksspielabgabe – allein für 2016 55,231 Mio. Euro.
Zanoni sieht dennoch noch einen Hoffnungsschimmer: „Wir haben die EU angerufen und gehen notfalls bis zum EuGH.“