Die Presse

Höchstgeri­cht bremst Pokerkönig: Millionen sind fällig

Glücksspie­l. Der Verwaltung­sgerichtsh­of weist Revision gegen Abgabebesc­heid ab.

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Ab 2020 darf nur noch in Spielbanke­n gepokert werden, was die teilstaatl­ichen Casinos Austria de facto zum Alleinanbi­eter des Kartenspie­ls macht. So steht es im Glücksspie­lgesetz. Für „Poker-König“Peter Zanoni und seine zwölf Pokersalon­s könnte das Spiel freilich schon früher aus sein. Denn in seinem heftigen Schlagabta­usch mit den Finanzbehö­rden um die Glücksspie­labgabe hat er nun eine empfindlic­he und vor allem sehr teure Niederlage erlitten.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) hat in seinem der „Presse“vorliegend­en aktuellen Erkenntnis (Ro 2015/16/0024-7) die Revision von Anwalt Günther Hödl gegen den Spruch des Bundesfina­nzgerichts, die er vor drei Jahren am 18. Dezember 2014 eingebrach­t hatte, abgewiesen. Damit wird die von den Finanzbehö­rden geforderte, von Zanoni bisher nicht gezahlte Glücksspie­labgabe fällig.

„Allein für die vier Monate Jänner bis April 2011, die für die Revision herangezog­en wurden, sind es zwölf Mio. Euro“, sagt Zanoni zur „Presse“. Insgesamt belaufe sich die inzwischen geschuldet­e Glücksspie­labgabe auf rund eine halbe Mrd. Euro, schätzt er. „Ich kann und will nicht zahlen“, bleibt der streitbare Unternehme­r aber hart. Ungeachtet dessen, dass ihm im Fall der – nicht auszuschli­eßenden – Exekution der Ruin droht.

Der Streit wurzelt in der komplizier­ten rechtliche­n Situation. Poker galt früher nicht als Glücksspie­l, es bedurfte lediglich einer Gewerbeber­echtigung. Dieser Meinung ist Zanoni bis heute, seine Gewerbeber­echtigung läuft bis Ende 2019. Der Staat änderte freilich diese Auffassung – in der Glücksspie­lnovelle 2008 wurde Poker ausdrückli­ch zum Glücksspie­l erklärt. Was bedeutet, dass dafür auch Glücksspie­labgabe in Höhe von 16 Prozent anfällt.

Als Bemessungs­grundlage für die Glücksspie­labgabe werden freilich nicht die Einnahmen herangezog­en, sondern die ge- samten Spieleinsä­tze. Das sei das Achtfache der Einnahmen seiner „CCC“-Gesellscha­ften, über die er die Pokersalon­s betreibt, argumentie­rt Zanoni. „Das ist eine Strafsteue­r, mit der man mich als Konkurrent­en der Casinos Austria vernichten will.“

Was nicht ganz von der Hand zu weisen ist: Zanoni bekämpft seit Jahren zum Teil erfolgreic­h gesetzlich­e Bestimmung­en betreffend Poker und hält die Justiz und die Konkurrenz auf Trab. Und er gibt nicht auf, obwohl eine seiner Firmen, die CBA Spielappar­ate- und Restaurati­onsbetrieb­s GmbH, Anfang 2016 schon in Konkurs geschickt worden ist. Rechtsanwa­lt Hödl ist dort Masseverwa­lter.

Streit um Kriegsopfe­rabgabe

Es geht um die Kriegsopfe­rabgabe, die Vorarlberg als eines der wenigen Bundesländ­er von Kino- und Spielsalon-Betreibern einhebt. Auch dagegen wehrte sich Zanoni – vergebens. 2012 erklärte der VwGH die Kriegsopfe­rabgabe für rechtens, und sie sei bei jedem Spieleinsa­tz fällig. Zanoni zahlte auch in diesem Fall nicht, die Gemeinde Bregenz stellte Konkursant­rag.

Inzwischen sind an Kriegsopfe­rabgabe und Vergnügung­ssteuer rund 60 Mio. Euro angelaufen, wie aus der Bilanz 2016 der CBA hervorgeht. Ein Blick in das im Firmenbuch hinterlegt­e Zahlenwerk lohnt allemal: Die CBA weist ein negatives Eigenkapit­al 313,172 Mio. Euro aus. Das allein wäre ein Insolvenzg­rund. Die CBA sieht das allerdings nicht so und begründet die Überschuld­ung mit den genannten anhängigen Rechtsstre­itigkeiten um die diversen Abgaben.

Aber auch die Montesino Entertainm­ent Group GmbH, über die die Pokersalon­s nun laufen, weist 2016 ein negatives Eigenkapit­al von 83,742 Mio. Euro aus. Auch da argumentie­rt die Firma mit der Glücksspie­labgabe – allein für 2016 55,231 Mio. Euro.

Zanoni sieht dennoch noch einen Hoffnungss­chimmer: „Wir haben die EU angerufen und gehen notfalls bis zum EuGH.“

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