Bali-Urlaub: Recht auf Reiserücktritt?
Vulkanausbruch. Wer einen gebuchten Urlaub auf der Insel nun lieber nicht antreten will, ist vorerst in vielen Fällen auf Kulanz angewiesen.
Rund 550 österreichische Touristen sitzen auf Bali fest. Erst gestern wurde der Flughafen wieder geöffnet. Bilder von wartenden Reisenden haben vielen, die für die nächste Zeit einen Urlaub dort gebucht haben, die Vorfreude genommen. Aber berechtigt das schon zu einem Reiserücktritt?
Pauschal beantworten lässt sich das nicht. „Melden Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter“, rät das „Europäische Verbraucherzentrum Österreich“Betroffenen. Falls die Reise durchführbar wäre, man sie aber nicht antreten will, „erkundigen Sie sich, ob ein kostenloser Rücktritt oder die Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.“Dabei kann es auch darauf ankommen, wann man gebucht hat: Dass ein Vul- kanausbruch droht, zeichnete sich schon im September ab. Wer das wusste und trotzdem gebucht hat, hat das Risiko in Kauf genommen. Eine Einigung hänge dann vermutlich von der Kulanz des Reiseveranstalters ab, meint man beim Verbraucherzentrum.
In Urlaubsorten keine Gefahr?
Das umso mehr, als es vorerst keine Reisewarnung gibt; eine solche wäre ein Rücktrittsgrund. Laut Außenministerium besteht jedoch nur in der evakuierten Sicherheitszone unmittelbare Gefahr, nicht in den meist ca. 70 km entfernten Urlaubsorten. Ein Ascheregen sei freilich auch dort möglich, das sei nicht per se gefährlich, könne aber zu Augenirritationen führen oder Atemwegserkrankungen ver- schlimmern. Asthmakranke hätten also ein gutes Argument, auch ohne offizielle Reisewarnung.
Dass es auch ohne Reisewarnung im Einzelfall ein Rücktrittsrecht geben kann – etwa aufgrund seriöser Medienberichte –, hat der OGH schon vor Jahren klargestellt (1Ob257/01b). Und ebenso, dass man zwar zunächst einmal abwarten muss, wie sich die Lage entwickelt – aber auch das hat seine Grenzen: Laut OGH muss man zumindest noch die Möglichkeit haben, eine Ersatzdestination zu buchen. Diesbezüglich darf man allerdings auch Ersatzangebote des Reiseveranstalters nicht einfach abschmettern. Wer eine angebotene, kostenlose Umbuchung ablehnt, braucht gute Gründe. Sonst werden Stornokosten fällig. (cka)