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Um die Verwaltung ihre Liegenschaft kümmern wollen oder berblick über die Aufgaben, die dabei zu erfüllen sind.
Vorausschau. Der Verwalter muss bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (meist der 31.12.) schriftlich eine Vorausschau erstellen und auch im Haus anschlagen. Sie muss alle in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten aufzählen. Gleichzeitig muss er mitteilen, welche Beiträge dazu erforderlich sind. Und er muss die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaft anführen und die daraus resultierenden Vorauszahlungen errechnen.
Abrechnung. Spätestens bis sechs Monate nach der Abrechnungsperiode muss der Verwalter den Eigentümern eine schriftliche Abrechnung (Betriebskosten und Rücklage) übermitteln. Diese müs- sen die Möglichkeit haben, in die Belege Einsicht zu nehmen und auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu können. Moderne Hausverwaltungen bieten diese Einsicht auch online an. Ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Plus, muss es den Eigentümern gutgeschrieben werden.
Eigentümerversammlung. Mindestens alle zwei Jahre hat der Verwalter eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Tag und Zeit müssen so gewählt werden, dass möglichst viele Eigentümer teilnehmen können. Termin und Tagesordnung müssen mindestens zwei Wochen zuvor jedem Eigentümer mitgeteilt werden. Über jede Versammlung hat der Verwalter ein Protokoll zu erstellen.