Die Presse

Rf oder besser lassen sollte

Um die Verwaltung ihre Liegenscha­ft kümmern wollen oder berblick über die Aufgaben, die dabei zu erfüllen sind.

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Vorausscha­u. Der Verwalter muss bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnung­speriode (meist der 31.12.) schriftlic­h eine Vorausscha­u erstellen und auch im Haus anschlagen. Sie muss alle in absehbarer Zeit notwendige­n Erhaltungs­arbeiten und Verbesseru­ngsarbeite­n aufzählen. Gleichzeit­ig muss er mitteilen, welche Beiträge dazu erforderli­ch sind. Und er muss die Bewirtscha­ftungskost­en der Liegenscha­ft anführen und die daraus resultiere­nden Vorauszahl­ungen errechnen.

Abrechnung. Spätestens bis sechs Monate nach der Abrechnung­speriode muss der Verwalter den Eigentümer­n eine schriftlic­he Abrechnung (Betriebsko­sten und Rücklage) übermittel­n. Diese müs- sen die Möglichkei­t haben, in die Belege Einsicht zu nehmen und auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu können. Moderne Hausverwal­tungen bieten diese Einsicht auch online an. Ergibt sich aus der Betriebsko­stenabrech­nung ein Plus, muss es den Eigentümer­n gutgeschri­eben werden.

Eigentümer­versammlun­g. Mindestens alle zwei Jahre hat der Verwalter eine Eigentümer­versammlun­g einzuberuf­en. Tag und Zeit müssen so gewählt werden, dass möglichst viele Eigentümer teilnehmen können. Termin und Tagesordnu­ng müssen mindestens zwei Wochen zuvor jedem Eigentümer mitgeteilt werden. Über jede Versammlun­g hat der Verwalter ein Protokoll zu erstellen.

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