Teurer Eintrag ins Grundbuch
Weshalb die Gebühr vom EU-Höchstgericht gekippt werden könnte.
Wien. Die Funktionäre in den Rechtsanwaltskammern arbeiten in der Standesvertretung ehrenamtlich. Das war in der bald 170-jährigen Geschichte der Kammern ein ungeschriebenes Gesetz. Neuerdings gibt es dazu eine Ausnahme: Das vierköpfige Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Dachorganisation der neun Anwaltskammern in den Ländern, bekommt ab nächstem Jahr erstmals eine Funktionsentschädigung.
Genau genommen sind es vier, nämlich 90.000 Euro jährlich für Örak-Präsident Rupert Wolff, jeweils 60.000 Euro für seine drei Stellvertreter. „Das Ausmaß der zeitlichen Anforderung ist ins Unermessliche gewachsen“, sagt Wolff zur „Presse“. In den vergangenen beiden Jahren habe er 75 Prozent der Regelarbeitszeit für den Örak aufgebracht. Zulasten der Arbeit in seiner Kanzlei.
„Standesgemäß wohnen“
Wolff räumt ein, dass der Einführung der Abgeltung jahrelange Diskussionen vorausgegangen seien. Präsidentenrat und Delegiertenversammlung, also Vertreter aller Landeskammern, hätten aber „mit überzeugender Mehrheit“dafür gestimmt. Als Salzburger hat Wolff schon in den vergangenen drei Jahren eine kleinere Entschädigung für eine Zweitwohnung in Wien bekommen. Aus gepackten Koffern und dem Hotelzimmer heraus sei die Tätigkeit aber nicht zumutbar. „Es geht auch darum, dass man standesgemäß untergebracht ist.“
Sollte ein künftiger ÖrakPräsident aus Wien kommen, so wünscht Wolff ihm, dass auch er 90.000 Euro bekommt. Die Landeskammern könnten autonom ebenfalls Funktionsentschädigungen einführen. So vehement Michael Enzinger, Präsident der Wiener (und größten) Kammer, sich für das Entgelt für das ÖrakPräsidium ausgesprochen hat, so entschieden lehnt er eines für sich selbst ab: „Ich schließe das für meine Person aus.“In anderen Freien Berufen sind Spesenersätze für die Spitzenvertreter schon länger üblich: bei Ärzten, Tierärzten, Apothekern etwa. Nicht aber in der Bundeskonferenz der Freien Berufe. (kom)