„Fuck Winter“geschützt
Wie eine österreichische Modemarke seinen Namen erkämpfte.
Wien/Alicante. „Ficken“geht als Markenname für Getränke gar nicht. Jedenfalls nicht in Österreich: Der Oberste Gerichtshof hat ja, wie berichtet, heuer verboten, dieses Wort als Marke zu registrieren (7 Ob 11/17v). Es sei, so die Begründung des OGH, primär sexuell konnotiert; das allgemeine Publikum würde sich daran stoßen, wenn „Ficken“zu Werbezwecken verwendet würde. Aber wie steht es um „Fuck“, und zwar dann, wenn noch das Wort „Winter“dabeisteht?
Mit dieser Frage hatte sich das Europäische Amt für Geistiges Eigentum im spanischen Alicante zu beschäftigen. Die Antwort vorweg: „Fuck Winter“ist erlaubt, die Marke rechtskräftig europaweit geschützt.
Verstoß gegen die guten Sitten?
Ein österreichisches Mode-Label hatte die Registrierung dieses seines Namens beantragt. Die erste Instanz lehnte aber ab: Mit „Fuck“würden Zorn, Verzweiflung, Frustration und Besorgnis ausgedrückt, und zwar auf äußerst verletzende Weise. Kinder und Jugendliche sollten in Geschäften möglichst nicht mit einer solchen Ausdrucksweise konfrontiert werden, wurde argumentiert. Wegen Verstoßes gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung könne die Marke nicht geschützt werden, entschied die erste Instanz.
F***, mögen sich die verhinderten Anmelder im ersten Moment gedacht haben. Und im zweiten: Aber da steht doch nach dem F-Wort noch ein zweites dabei! Das haben sie dann jedenfalls, durch Rechtsanwalt Michael Woller (Schönherr) vertreten, als Hauptargument gegen die Entscheidung der ersten Instanz in Alicante vorgebracht: Die Marke müsse als ganze betrachtet werden.
Die vierte Beschwerdekammer stimmte den Österreichern zu. Abgesehen davon, dass das Markenschutzrecht nicht dem Zweck diene, statt Zorn, Verzweiflung usw. positive Stimmung zu verbreiten, sei auch nicht zu beanstanden, wenn jemand seine Unzufriedenheit mit der kalten Jahreszeit artikuliere. Er drücke damit nur den Wunsch aus, dass diese rasch vergeht. Das könne schon deshalb nicht so verletzend sein, wie die erste Instanz gemeint hatte, weil es unsinnig wäre, dem Winter vorzuhalten, zu kalt zu sein.
Eine Verwechslung mit einer Person als Angriffsziel sei aber auszuschließen, obwohl „Winter“ein häufiger Nachname ist. Solange keine personalisierenden Wörter wie „Frau“oder ein Vorname davor stünden, denke niemand an eine Person – wie sich in Hinblick auf die angesprochene Jahreszeit auch ein wortwörtliches Verständnis im Sinn von Geschlechtsverkehr verbiete. Völlig fehl am Platz ist für die zweite Instanz in Alicante schließ- lich das Argument, junge Menschen müssten im öffentlichen Interesse davor bewahrt werden, in Geschäften auf das Wort zu stoßen: Niemand habe ein absolutes Recht, keinen unerwünschten Wörtern ausgesetzt zu sein.
„Fucking Hell“, ein Bier
Begriffe dieser Art beschäftigen immer wieder die für den Markenschutz zuständigen Instanzen. Während „Fuck Winter“als ModeMarke ab sofort in der gesamten EU geschützt ist, scheidet „Ficken“in Österreich als Getränkemarke aus (im Gegensatz zu Deutschland, wo das Bundespatentgericht die Eintragung gebilligt hat). Das doppelt doppeldeutige „Fucking Hell“(zu Deutsch etwa „Verdammte Hölle“) wurde 2010 in Alicante als Marke genehmigt: für helles Bier aus dem oberösterreichischen Ort Fucking. Das Bier wird mittlerweile in Deutschland gebraut und weltweit vertrieben.