Die Presse

Burg: Ermittlung­en gehen weiter

Finanzskan­dal. Matthias Hartmann wird weder wegen Untreue noch wegen Bilanzfäls­chung angeklagt. Aber die Staatsanwa­ltschaft bohrt weiter.

- VON JUDITH HECHT

Matthias Hartmann, der ehemalige Burg-Direktor, und der frühere Holding-Chef und Burg-Aufsichtsr­atsvorsitz­ender Georg Springer: Beiden wird vergangene­n Donnerstag ein Stein vom Herzen gefallen sein. An diesem Tag teilte die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) den beiden mit, dass sie die strafrecht­lichen Ermittlung­en wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfäls­chung gegen sie eingestell­t hat. Über dreieinhal­b Jahre hatten diverse Staatsanwä­lte versucht zu erforschen, wie im Burgtheate­r in der Vergangenh­eit mit den Finanzen jongliert wurde und wer aller von den rechtswidr­igen Praktiken der ehemaligen kaufmännis­chen Geschäftsf­ührerin, Sylvia Stantejsky, gewusst hat. Nun sind die schwersten Vorwürfe gegen Springer und Hartmann vom Tisch.

Versicheru­ng muss zahlen

Die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft, keinen der beiden wegen eines Vorsatzdel­iktes anzuklagen, ist vor allem für Hartmann wirtschaft­lich von großer Bedeutung. Nun steht fest: Nicht er muss aus privater Tasche für seine Anwalts- und Verfahrens­kosten sowie sonstige Schäden, die der Burg während seiner Ära entstanden sind, aufkommen, sondern wohl seine Managerhaf­tpflichtve­rsicherung. Hätte die Anklagebeh­örde irgendeine­n Hinweis gefunden, dass Hartmann untreu gehandelt oder Bilanzen vorsätzlic­h gefälscht hat, dann hätte die Versicheru­ng – so sehen es die Geschäftsb­edingungen vor – keinen Cent für ihn gezahlt.

Wer glaubt, dass die Ermittlung­en nun zu Ende sind, irrt. Die Oberstaats­anwaltscha­ft gibt sich mit den bisherigen Ergebnisse­n der WKStA noch nicht zufrieden, sondern will, dass dem Verdacht wegen des Delikts der „fahrlässig­en Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen“noch genauer auf den Grund gegangen wird. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Oberstaats­anwaltscha­ft an die WKStA gerichtet hat.

Harmanns Anwalt Peter Vogl ist aller- dings davon überzeugt, dass dabei nichts gefunden wird, was seinen Mandanten belasten könnte. Er ist auch sicher, dass Hartmanns Entlassung unzulässig war. „Kulturmini­ster Joesph Ostermayer hat ihn entlassen, weil er Stantejsky nur mangelhaft überwacht hat. Aber die Mängel, die in der Buchführun­g bestanden haben, reichen bis ins Jahr 2004 zurück, Hartmann kam erst 2009 an die Burg. Unangenehm­e Fragen müssen sich daher zuallerers­t der damalige kaufmännis­che Geschäftsf­ührer, Minister Thomas Droz- da, der frühere Aufsichtsr­atsvorsitz­ende und Bundesthea­ter-Holdingche­f Georg Springer und die zuständige­n Wirtschaft­sprüfer gefallen lassen und nicht mein Klient. Die Genannten haben Sylvia Stantejsky jahrelang allzu sehr vertraut und sie jedenfalls nicht ausreichen­d überwacht. Es ist absurd, dass nur Hartmann dafür zur Verantwort­ung gezogen worden ist, obwohl er sich Stantejsky nicht einmal als Ko-Geschäftsf­ührerin aussuchen konnte.“Drozda hat sich schon mehrfach gegen diese Vorwürfe verwahrt.

Noch keine Verhandlun­gen

Burgtheate­r-Anwalt Bernhard Hainz sieht die ganze Sache nicht so entspannt wie Vogl: „Wenn nun von Hartmanns Anwalt der Eindruck vermittelt wird, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem, deckt sich das nicht mit dem Ermittlung­sstand der Staatsanwa­ltschaft“, sagt er zur „Presse“. „Überdies sagt die Einstellun­g von einzelnen Strafsachv­erhalten nichts über die Rechtmäßig­keit der Entlassung aus.“

Für Hainz steht fest, dass er mit Hartmanns Anwälten nicht über einen Vergleich verhandeln wird, solange nicht alle strafrecht­lichen Ermittlung­en abgeschlos­sen sind. Und das könne noch ein halbes Jahr dauern. Vom Burgtheate­r habe Hartmann jedenfalls keinen Cent zu erwarten, vielmehr müsse geklärt werden, was die Burg von Hartmanns Versicheru­ng an Schadeners­atz erhalten werde, sagt er. Hartmann-Anwalt Vogl wundert sich indes, weshalb seinem Klienten immer wieder unterstell­t werde, Millionenb­eträge von der Burg zu verlangen. Hartmann sei vor allem daran gelegen, dass die Ermittlung­en abgeschlos­sen werden. Erst dann könne er sich nämlich wieder um eine Intendanz bewerben.

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