Burg: Ermittlungen gehen weiter
Finanzskandal. Matthias Hartmann wird weder wegen Untreue noch wegen Bilanzfälschung angeklagt. Aber die Staatsanwaltschaft bohrt weiter.
Matthias Hartmann, der ehemalige Burg-Direktor, und der frühere Holding-Chef und Burg-Aufsichtsratsvorsitzender Georg Springer: Beiden wird vergangenen Donnerstag ein Stein vom Herzen gefallen sein. An diesem Tag teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den beiden mit, dass sie die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung gegen sie eingestellt hat. Über dreieinhalb Jahre hatten diverse Staatsanwälte versucht zu erforschen, wie im Burgtheater in der Vergangenheit mit den Finanzen jongliert wurde und wer aller von den rechtswidrigen Praktiken der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin, Sylvia Stantejsky, gewusst hat. Nun sind die schwersten Vorwürfe gegen Springer und Hartmann vom Tisch.
Versicherung muss zahlen
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keinen der beiden wegen eines Vorsatzdeliktes anzuklagen, ist vor allem für Hartmann wirtschaftlich von großer Bedeutung. Nun steht fest: Nicht er muss aus privater Tasche für seine Anwalts- und Verfahrenskosten sowie sonstige Schäden, die der Burg während seiner Ära entstanden sind, aufkommen, sondern wohl seine Managerhaftpflichtversicherung. Hätte die Anklagebehörde irgendeinen Hinweis gefunden, dass Hartmann untreu gehandelt oder Bilanzen vorsätzlich gefälscht hat, dann hätte die Versicherung – so sehen es die Geschäftsbedingungen vor – keinen Cent für ihn gezahlt.
Wer glaubt, dass die Ermittlungen nun zu Ende sind, irrt. Die Oberstaatsanwaltschaft gibt sich mit den bisherigen Ergebnissen der WKStA noch nicht zufrieden, sondern will, dass dem Verdacht wegen des Delikts der „fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“noch genauer auf den Grund gegangen wird. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA gerichtet hat.
Harmanns Anwalt Peter Vogl ist aller- dings davon überzeugt, dass dabei nichts gefunden wird, was seinen Mandanten belasten könnte. Er ist auch sicher, dass Hartmanns Entlassung unzulässig war. „Kulturminister Joesph Ostermayer hat ihn entlassen, weil er Stantejsky nur mangelhaft überwacht hat. Aber die Mängel, die in der Buchführung bestanden haben, reichen bis ins Jahr 2004 zurück, Hartmann kam erst 2009 an die Burg. Unangenehme Fragen müssen sich daher zuallererst der damalige kaufmännische Geschäftsführer, Minister Thomas Droz- da, der frühere Aufsichtsratsvorsitzende und Bundestheater-Holdingchef Georg Springer und die zuständigen Wirtschaftsprüfer gefallen lassen und nicht mein Klient. Die Genannten haben Sylvia Stantejsky jahrelang allzu sehr vertraut und sie jedenfalls nicht ausreichend überwacht. Es ist absurd, dass nur Hartmann dafür zur Verantwortung gezogen worden ist, obwohl er sich Stantejsky nicht einmal als Ko-Geschäftsführerin aussuchen konnte.“Drozda hat sich schon mehrfach gegen diese Vorwürfe verwahrt.
Noch keine Verhandlungen
Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz sieht die ganze Sache nicht so entspannt wie Vogl: „Wenn nun von Hartmanns Anwalt der Eindruck vermittelt wird, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem, deckt sich das nicht mit dem Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft“, sagt er zur „Presse“. „Überdies sagt die Einstellung von einzelnen Strafsachverhalten nichts über die Rechtmäßigkeit der Entlassung aus.“
Für Hainz steht fest, dass er mit Hartmanns Anwälten nicht über einen Vergleich verhandeln wird, solange nicht alle strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Und das könne noch ein halbes Jahr dauern. Vom Burgtheater habe Hartmann jedenfalls keinen Cent zu erwarten, vielmehr müsse geklärt werden, was die Burg von Hartmanns Versicherung an Schadenersatz erhalten werde, sagt er. Hartmann-Anwalt Vogl wundert sich indes, weshalb seinem Klienten immer wieder unterstellt werde, Millionenbeträge von der Burg zu verlangen. Hartmann sei vor allem daran gelegen, dass die Ermittlungen abgeschlossen werden. Erst dann könne er sich nämlich wieder um eine Intendanz bewerben.