Verhaltenskodex für Parlament
Belästigung. Bis März soll die neue Anlaufstelle für sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch im Parlament stehen. Sie soll niederschwellig sein.
Wien. Die Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz und im Europaparlament zeigen im österreichischen Parlament Wirkung: Bald soll es einen Verhaltenskodex für alle geben, die im Parlament tätig sind, zudem Schulungen speziell für Führungskräfte, Seminare und Trainings. Zusätzlich zu der bereits angekündigten Anlaufstelle für sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch im Parlament ist eine Reihe von Begleitmaßnahmen geplant. „Wir wollen proaktiv an das Thema herangehen und nicht warten, bis Fälle auf uns hereinbrechen“, sagte Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag.
Die Anlaufstelle selbst nimmt langsam Formen an. Bis Mitte März soll sie eingerichtet sein. Wer im Parlament sexuelle Belästigung oder Machtmissbrauch erlebt hat, soll sich in Zukunft schnell, einfach und anonym Rat holen können – und ohne, dass über die Sache gleich ein Akt angelegt wird. Die Niederschwelligkeit unterscheide die neue Stelle auch von anderen, die es schon gibt. Köstinger hofft, dass genau das wirkungsvoll ist: Als ehemalige EU-Parlamentarierin habe sie verwundert, dass in Brüssel plötzlich eine Reihe von Vorwürfen aufgekommen sei, obwohl es seit Jahren Anlaufstellen für solche Fälle gebe. Um sich an die neue Anlaufstelle zu wenden, müsse es sich nicht um schweren Missbrauch handeln, sagt die Nationalratspräsidentin: Rat holen können sich im Parlament alle, Männer wie Frauen, die das Gefühl haben, dass etwas nicht passe.
Auch Machtmissbrauch als Thema
Dabei gehe es nicht nur um sexuelle Belästigung, sondern eben auch um Machtmissbrauch in Form von Demütigung oder Abwertung, wie die Psychotherapeutin Christiane Bauer-Jelinek sagt, die von Köstinger als externe Beraterin engagiert wurde.
Die neue Anlaufstelle soll sich räumlich außerhalb des Parlaments befinden, Budget und Personalausstattung stehen noch nicht fest. Man wolle auch auf bestehende Ressourcen und Infrastruktur zurückgreifen, so Köstinger. Rechtsberatung bietet die neue Anlaufstelle keine an. Betroffene sollen von dort an die entsprechenden anderen Stellen verwiesen werden, etwa an die Gleichbehandlungsanwaltschaft. (beba)