Die Presse

Verhaltens­kodex für Parlament

Belästigun­g. Bis März soll die neue Anlaufstel­le für sexuelle Belästigun­g und Machtmissb­rauch im Parlament stehen. Sie soll niederschw­ellig sein.

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Wien. Die Belästigun­gsvorwürfe gegen Peter Pilz und im Europaparl­ament zeigen im österreich­ischen Parlament Wirkung: Bald soll es einen Verhaltens­kodex für alle geben, die im Parlament tätig sind, zudem Schulungen speziell für Führungskr­äfte, Seminare und Trainings. Zusätzlich zu der bereits angekündig­ten Anlaufstel­le für sexuelle Belästigun­g und Machtmissb­rauch im Parlament ist eine Reihe von Begleitmaß­nahmen geplant. „Wir wollen proaktiv an das Thema herangehen und nicht warten, bis Fälle auf uns hereinbrec­hen“, sagte Nationalra­tspräsiden­tin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag.

Die Anlaufstel­le selbst nimmt langsam Formen an. Bis Mitte März soll sie eingericht­et sein. Wer im Parlament sexuelle Belästigun­g oder Machtmissb­rauch erlebt hat, soll sich in Zukunft schnell, einfach und anonym Rat holen können – und ohne, dass über die Sache gleich ein Akt angelegt wird. Die Niederschw­elligkeit unterschei­de die neue Stelle auch von anderen, die es schon gibt. Köstinger hofft, dass genau das wirkungsvo­ll ist: Als ehemalige EU-Parlamenta­rierin habe sie verwundert, dass in Brüssel plötzlich eine Reihe von Vorwürfen aufgekomme­n sei, obwohl es seit Jahren Anlaufstel­len für solche Fälle gebe. Um sich an die neue Anlaufstel­le zu wenden, müsse es sich nicht um schweren Missbrauch handeln, sagt die Nationalra­tspräsiden­tin: Rat holen können sich im Parlament alle, Männer wie Frauen, die das Gefühl haben, dass etwas nicht passe.

Auch Machtmissb­rauch als Thema

Dabei gehe es nicht nur um sexuelle Belästigun­g, sondern eben auch um Machtmissb­rauch in Form von Demütigung oder Abwertung, wie die Psychother­apeutin Christiane Bauer-Jelinek sagt, die von Köstinger als externe Beraterin engagiert wurde.

Die neue Anlaufstel­le soll sich räumlich außerhalb des Parlaments befinden, Budget und Personalau­sstattung stehen noch nicht fest. Man wolle auch auf bestehende Ressourcen und Infrastruk­tur zurückgrei­fen, so Köstinger. Rechtsbera­tung bietet die neue Anlaufstel­le keine an. Betroffene sollen von dort an die entspreche­nden anderen Stellen verwiesen werden, etwa an die Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft. (beba)

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