Die Presse

Eine Frage der Wortwahl

- Rechtsanwa­lt em., 1010 Wien

nissen seiner Vorgängeri­n, Agnes Husslein, und führte als Beispiel die Mängel an der Klimaanlag­e im ersten Stock an. Korrekt und nachvollzi­ehbar ist, dass sich eine neue Geschäftsf­ührung wegen allfällige­r Fehler der alten Geschäftsf­ührung absichert und gegebenenf­alls nach Rücksprach­e mit dem Eigentümer Schadeners­atzansprüc­he gegen die frühere Geschäftsf­ührung geltend macht. Ungewöhnli­ch ist die Vorgangswe­ise, dass der Schriftver­kehr zeitgleich an die Medien übermittel­t wird, solange noch keine Gewissheit über Berechtigu­ng und Höhe allfällige­r Schäden besteht. Noch ungewöhnli­cher ist es, eine Pressekonf­erenz für die Programmpr­äsentation 2018 für eine „Abrechnung“mit der vormaligen Geschäftsf­ührung zu gestalten. Oder haben Rollig und Bergmann neun Monate gebraucht, um das Funktionie­ren der Klimaanlag­e festzustel­len?

Überzeugen­d ist die Vorgangswe­ise von Rollig und Bergmann jedenfalls nicht. Ansprüche gegen eine frühere Geschäftsf­ührung ge- „Ehe und Ehe light für alle“, von Philipp Aichinger, 6. 12. Die Lösung des Problems liegt doch auf der Hand und ist nur eine Frage der exakten Wortwahl. Heirat: Ein weltlicher Partnersch­aftsvertra­g für alle, ungeachtet des Geschlecht­s, und auf dem Standesamt zu unterferti­gen. Das entspreche­nde Dokument heißt ohnehin schon Heiratsurk­unde. Ehe: Ein christlich­es Sakrament, damit vor dem Priester und wie bisher in der Kirche zu schließen.

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