Die Tücken der digitalen Vignette
Verkehr. Wegen des Rücktrittsrechts gilt die neu eingeführte digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Für den Großteil der Autofahrer kommt sie daher eher nicht in Frage.
Wien. Die digitale Vignette ist seit knapp zwei Wochen auf dem Markt und sorgt bereits für Unmut unter Autofahrern. Denn wegen des Rücktrittsrechts bei OnlineKäufen ist sie erst ab dem 18. Tag gültig. Bei Jahresvignetten (87,30 Euro) spielt das keine große Rolle, diese machen aber nur 4,5 Millionen der rund 26 Millionen verkauften Vignetten aus. Der Großteil der Kunden besorgt sich Zweimonats- (26,20 Euro) oder Zehntagesvignetten (neun Euro), zumeist spontan – was die digitale Variante oft ad absurdum führt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Warum gilt die digitale Vignette nicht sofort? „Gemäß der EU-Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes zurücktreten“, lautet die Erklärung der Asfinag. Und weiter: „Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben E-Mail auch per Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der Asfinag berücksichtigt. Somit ist die digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig.“Hintergrund: Mit der Frist soll ein Missbrauch verhindert werden. Ohne die Wartezeit könnten Online-Käufer die Autobahn zunächst nutzen und dann den Erwerb wieder rückgängig machen, um ihr Geld zurückzubekommen.
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Warum gelten Online-Tickets der ÖBB sofort? Hier wird es spannend. Für die „Personenbeförderung“(Zug, Bus, U-Bahn, Taxi) gebe es beim Rücktrittsrecht eine Ausnahmeregelung, sagt Stefan Zangerle, Vertriebsleiter in der Maut Service GmbH der Asfinag. Um eine „ähn- liche Ausnahmeregelung“bemühe sich auch die Asfinag. Diese Genehmigung hätte man aber längst bekommen können, kritisiert der grüne Verkehrssprecher und Innsbrucker Bürgermeisterkandidat, Georg Willi. Die Asfinag habe es nur „verschlafen“, um eine anzusuchen. Im Gegensatz zu Ungarn, wo die digitale Vignette sofort gilt – ohne Rücktrittsrecht. Darauf angesprochen, heißt es seitens der Asfinag lapidar, dass man „zum ungarischen System keine Vergleiche ziehen“wolle. Dass man sich des Problems bewusst ist, zeigt ein Pilotversuch zum Verkauf der digitalen Vignette. In Hohenems wurden Anfang Dezember fünf Automaten platziert, an denen digitale Vignetten gekauft werden können – diese gelten sofort.
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Wird die digitale AutobahnVignette ein Flop? Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich ein Blick auf Tirol, wo es seit Jahren einen Vignetten-Ausweichverkehr gibt, unter dem vor allem das Gebiet zwischen Zirl und Innsbruck-Süd leidet. Autofahrer, die etwa über den Zirler Berg nach Tirol kommen und Richtung Brenner weiterfahren, nutzen häufig die Route über die Kranebitter Allee und verursachen dort regelmäßig Stau. Eine vergleichbare Situation gibt es in der Grenzregion um Kufstein. Der Grund für das Ausweichen sind zumeist nicht nur die neun Euro für die Zehntagesvignette, sondern vor allem die Umstände, sie zu besorgen – also von der Autobahn abzufahren, eine Vignette zu kaufen, und wieder auf die Autobahn zu fahren. Die digitale Vignette, die man mit dem Smartphone kaufen kann, hätte Abhilfe leisten können, tut sie aber nicht wegen der 18-Tages-Frist. Für Georg Willi ist das Vorgehen der Asfinag daher „extrem praxisfremd“, was aus seinen Gesprächen mit Autofahrern hervorgehe. Denn viele Kurzurlauber würden sich kurzfristig entscheiden und nicht daran denken, 18 Tage vor einer Fahrt nach oder durch Österreich eine Kurzzeit-Vi- gnette zu kaufen: „Würde es eine sofort gültige Vignette geben, könnten viele mit Fahrtantritt oder während der Fahrt eine lösen und würden auf der Autobahn bleiben statt auszuweichen.“
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Warum gibt es keine Ein- oder Dreitagesvignette? Bisher lautete das Argument der Asfinag, dass es sich aufgrund der Herstellungskosten nicht auszahle, eine günstige Vignette anzubieten, die kürzer als zehn Tage gilt – für Durchreisende etwa. Bei einer digitalen Vignette dürften die Kosten aber keine Rolle mehr spielen, oder? Hier führt die Asfinag wiederum gesetzliche Bestimmungen an: Aufgrund des „Gleichheitsgrundsatzes“würden für die Klebevignette und digitale Vignette die gleichen Gültigkeitszeiträume und die gleichen Preise gelten. Solange es also eine Klebevignette geben wird, werde man digital keine zusätzlichen digitalen Vignetten anbieten, um die Käufer der ersteren nicht zu diskriminieren.