Ist Gewaltenteilung denn auch schon obsolet geworden?
Fernab des Parlaments treiben Aktivisten ihre eigene Agenda voran.
In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes wäre es nachzulesen: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“Das bedeutet, dass das Zustandekommen aller allgemein verbindlichen Normen (Gesetze) grundsätzlich auf das Volk zurückführbar sein muss. So weit die Theorie.
Aber seit einiger Zeit gibt es so etwas wie die „Diskriminierungsfreikarte“, und schon beginnen die „humanitären Gründe“schlagend zu werden. Denn praktiziertes Recht ist auch immer eine Abwägung konkurrenzierender Rechtsgüter, die sich überlagern und gegenseitig beeinflussen.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), paradoxerweise zum Gutteil vom Staat mit Fördergeld beatmet, treiben die politisch Handelnden vor sich her. Diese unhaltbare Situation füttert einen Wildwuchs von nebenstaatlichen Institutionen, die alle de jure mitspielen und ihren Teil vom Kuchen haben wollen. Das Ausloten der Tragkraft von bestehenden Gesetzen scheint das oberste Ziel zu sein. Nach dem Motto: Den Versuch ist es immer wert! Und müssen Gesetzesnormen wirklich eine Sollbruchstelle haben? Oder ist es ein Angriff, um die katholische Institution der Ehe aufzubrechen?
Andere Baustelle. Nach der Homo-Ehe die Klima-Lobby. Stichwort: Klimaflüchtling. Jeder von Alaska bis Simbabwe hat Ansprüche, so scheint es – aber nur bei uns. Selbst wer sich illegal Zutritt zum Staatsgefüge verschafft und sogar durch Nötigung und erpresserische Maßnahmen einen Vorteil erzwingen möchte, muss ein faires Verfahren (mit Ausschöpfung aller, wirklich aller Rechtsmittel) bekommen.
Warum gerade Österreich?
Doch warum ausgerechnet in Österreich, das zu zwei Dritteln aus unwegsamem Gebirgsland besteht, wo das Wetter schlecht ist und das, laut Linkspropaganda, aus viel zu vielen Nazis besteht? Ohne Rück- sicht auf die Tragfähigkeit der Gesellschaft werden munter Präzedenzfälle geschaffen. Im Gegenzug muss die finanzierende Zivilgesellschaft immer mehr unter die Knute genommen werden, um die Duldungsstarre zu sichern. „Ultra posse nemo obligatur“– Niemand ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er kann, so lautet ein Rechtsgrundsatz. Niemand kann per Gesetz gezwungen werden, in die Fluten zu springen, um einen Leichtsinnigen auf einer Luftmatratze aus einem Rafting-Abenteuer zu retten.
An den Höfen der Verfassung
Das sich aus der österreichischen Bundesverfassung ergebende rechtsstaatliche Prinzip für das „freiwillige“Mandat der zügellosen Einwanderung und ewiglichen Bereitstellung von Leistungen aus den Mitteln des Sozialstaates ist spätestens seit 2015 fraglich. Der riesige Moloch der Sozial- und Asylindustrie schafft es kaum, die Rahmenbedingungen sozial verträglich zu gestalten.
Das Problem der asymmetrischen Intoleranz: Gleichheit und Gerechtigkeit sind gut, solange ich nur die Vorteile herausnehme. Ist es Rechtsbeugung, um Ungleiches gleichzusetzen in den heiklen Bereichen des Staates? Gibt es dafür eine Amtshaftung? In Medien und Justiz agieren politische Aktivisten, um definitiv eine eigene Agenda, fernab der gesetzgebenden Körperschaft, des Parlaments, umzusetzen und voranzutreiben – auch gegen den Willen des Volkes. Die Wahlen zeigen es überdeutlich.
Müsste also der Rechtsstaat an den Höfen der Verfassung besser vor den Rechtssprechern geschützt werden? Dafür wäre laut Demokratie das Parlament – mit wählbaren Vertretern – zuständig.
Oder ist die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative auch schon obsolet worden?