Ehevertrag kannte stets Ausnahmen
Sonst blüht uns beim nächsten Artikel der Bericht über einen erfolgreichen Einsatz einer gleichzeitigen Einnahme bestimmter Präparate bei der Erektilen Dysfunktion, oder andere für den Laien erstaunliche Therapieerfolge. was wert sein sollte, aber finanziell wenig abgegolten ist. Ich befürchte, dass die Frauen wieder mehr in Halbtagsjobs oder in Jobs gedrängt werden, bei denen eben diese zwölf Stunden nicht vorgesehen sind – mit den Folgen, dass die Frauen mit einer Mindestpension zu rechnen haben. „Neuregelung des Instituts d. Ehe“, LB von Josef Mitterhauser, 9. 12. Die Hälfte der Kandidatinnen bei Elisabeth Spiras „Liebesg’schichten und Heiratssachen“ist jenseits der Menopause (und will und darf trotzdem heiraten). Die Zeugung von Kindern steht zwar in der Definition des Ehevertrages nach § 44 ABGB aus dem Jahr 1812, dieser kannte aber stets Ausnahmen: Ein Mann, der sich hatte sterilisieren lassen oder aus anderen Gründen zeugungsunfähig war, durfte z. B. immer schon heiraten – sogar katholisch. (Der Kaiser hätte sich auch schwergetan, einem Soldaten, dem die Hoden weggeschossen wurden, zu erklären, dass er seine Verlobte nicht mehr heiraten darf.) Folglich ist die Unmöglichkeit der (natürlichen) Zeugung von Kindern nicht als Argument gegen die Ehe Homosexueller geeignet, und die weiteren Ehezwecke laut ABGB, nämlich Gemeinschaft und gegenseitiger Beistand, bedürfen der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner nicht.