Die Presse

Ein unbedachte­r Tweet k

Social Media. Tweets eines Richters werfen Fragen zur Meinungsfr­eiheit auf, auch für „normale“Arbeitnehm­er. Zurückhalt­ung kann manchmal geboten sein.

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Die abfälligen Tweets des Korneuburg­er Strafricht­ers Manfred Hohenecker über KarlHeinz Grasser haben in den vergangene­n Tagen eine breite Öffentlich­keit beschäftig­t. Brisanterw­eise ist der Jurist nämlich auch Ehemann von Marion Hohenecker, also jener Richterin, die seit Dienstag den Buwog–Prozess gegen den ehemaligen Finanzmini­ster und 14 andere Angeklagte leitet. Der Jurist hat seiner Frau mit seiner eigenwilli­gen Aktion sicherlich keinen Gefallen getan, selbst wenn der Befangenhe­itsantrag von Grassers Anwälten gegen sie abgelehnt wurde.

Sein Fall hat aber – nicht nur in der Justiz – die Frage aufgeworfe­n, welche Meldungen und Fotos Arbeitnehm­er auf Social Media verbreiten können/dürfen, ohne mit dem Arbeitgebe­r in Konflikt zu geraten. Und inwieweit auch Äußerungen von Angehörige­n Mitarbeite­r in die Bredouille bringen können.

Es geht ums Ansehen der Justiz

Was Richter zu anstehende­n oder laufenden (Straf )verfahren sagen dürfen, ist für den Arbeitsrec­htsexperte­n Georg Schima klar: „Generell nichts. Ein Richter hat jedwede Äußerung oder Erörterung­en dazu generell zu unterlasse­n, unabhängig von jeder familiären Beziehung zum zuständige­n Richter und unabhängig davon, ob in dem Verfahren Prominente involviert sind oder nicht – und zwar aus einem Grund: Er schadet damit dem Ansehen der Justiz.“

Aber welche Folgen hat es, wenn sich ein Angehörige­r des zuständige­n Richters zu einer Äußerung hinreißen lässt? „Da geht es um die Unabhängig­keit des Richters“, sagt Rechtsanwa­lt Stephan Nitzl. „Um die Frage, ob in seinem unmittelba­ren Umfeld jemand Einfluss auf ihn nimmt, der eine sehr klare Meinung zum Prozessthe­ma hat.“Dass sich daraus eine Befangenhe­it ergeben könnte, wäre nicht abwegig, meint er. Im konkreten Fall sahen Gerichtspr­äsident und Schöffense­nat die Unparteili­chkeit der Richterin freilich nicht in Gefahr.

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