Die Presse

Schlägerei am Arbeitsweg kann auch ein Arbeitsunf­all sein

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Schweißger­uch führte zwischen zwei Arbeitskol­legen in BadenWürtt­emberg zu einem heftigen Streit. Mehrere – verschwitz­te – Arbeitnehm­er fuhren nach einem Einsatz auf einer Baustelle im Firmentran­sporter heimwärts. Während einer von ihnen darauf beharrte, wegen der „schlechten Luft“die Fenster zu öffnen, wollte der Fahrer unbedingt Zugluft vermeiden. Ein Thema mit Eskalation­spotenzial. Als der Frischluft­fetischist ausstieg, kam es zwischen ihm und dem zugluftemp­findlichen Fahrer zu einer Schlägerei. Letzterer erlitt nach einem Faustschla­g ins Gesicht und einem Fußtritt mit einem Stahlkappe­nschuh eine Schädelpre­llung.

Der Täter wurde wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Verletzten war jedoch daran gelegen, dass dieser Vorfall als Arbeitsunf­all anerkannt werde, um versicheru­ngsrechtli­ch besser gestellt zu sein. Schließlic­h hätten sich die Handgreifl­ichkeiten am Arbeitsweg ereignet. Unsinn, befand die erste Instanz. Die konfliktaf­fine Persönlich­keit der Beteiligte­n sei Grund für den Disput gewesen, nicht der gemeinsam zurückgele­gte Arbeitsweg. Das Landessozi­algericht Stuttgart sah das anders. Die Ursache des Streits sei nicht im privaten Bereich begründet gewesen, sondern in der versichert­en Tätigkeit des Klägers als Fahrer.

Fazit: Auch eine Schlägerei kann ein Arbeitsunf­all sein.

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