Schlägerei am Arbeitsweg kann auch ein Arbeitsunfall sein
Schweißgeruch führte zwischen zwei Arbeitskollegen in BadenWürttemberg zu einem heftigen Streit. Mehrere – verschwitzte – Arbeitnehmer fuhren nach einem Einsatz auf einer Baustelle im Firmentransporter heimwärts. Während einer von ihnen darauf beharrte, wegen der „schlechten Luft“die Fenster zu öffnen, wollte der Fahrer unbedingt Zugluft vermeiden. Ein Thema mit Eskalationspotenzial. Als der Frischluftfetischist ausstieg, kam es zwischen ihm und dem zugluftempfindlichen Fahrer zu einer Schlägerei. Letzterer erlitt nach einem Faustschlag ins Gesicht und einem Fußtritt mit einem Stahlkappenschuh eine Schädelprellung.
Der Täter wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Verletzten war jedoch daran gelegen, dass dieser Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt werde, um versicherungsrechtlich besser gestellt zu sein. Schließlich hätten sich die Handgreiflichkeiten am Arbeitsweg ereignet. Unsinn, befand die erste Instanz. Die konfliktaffine Persönlichkeit der Beteiligten sei Grund für den Disput gewesen, nicht der gemeinsam zurückgelegte Arbeitsweg. Das Landessozialgericht Stuttgart sah das anders. Die Ursache des Streits sei nicht im privaten Bereich begründet gewesen, sondern in der versicherten Tätigkeit des Klägers als Fahrer.
Fazit: Auch eine Schlägerei kann ein Arbeitsunfall sein.