Als ein Ex-Minister davonschlich
Buwog. Karl-Heinz Grasser drohen bis zu zehn Jahre Haft. Sein Anwalt sieht das Hochegger-Geständnis ganz nüchtern: „Verbessern tut es die Situation nicht.“
Wien. Gleich nachdem Freitagnachmittag Peter Hochegger ein Teilgeständnis abgelegt hatte, schloss Richterin Marion Hohenecker die Verhandlung (nächster Tag: Dienstag, 19. Dezember). Augenblicke später schlich KarlHeinz Grasser wortlos und mit ernster Miene durch einen Seitenausgang aus dem Saal. Gefolgt von seinen Anwälten Manfred Ainedter und Norbert Wess. Was nun? Ist ein Schwenk in der Verteidigungslinie zu erwarten?
Einige Rechtsvertreter der 14-köpfigen Angeklagtenriege und auch Anwälte, die den Korruptionsprozess als interessierte Zaungäste verfolgen, meinen hinter vorgehaltener Hand, dass der Ex-Minister nun jedenfalls auf die neue Entwicklung eingehen müsse. Wie? Wird er auch gestehen? Bleibt er unbeirrt bei seiner Verantwortung, mit den Vorwürfen nichts zu tun zu haben? Das werden erst die kommenden Verhandlungstage zeigen.
Auch Meischberger und Plech bzw. deren Verteidiger Jörg Zarbl und Georg Kudrna haben ab sofort einen schwereren Rucksack zu tragen. Oder wie es Grasser-Anwalt Manfred Ainedter anlässlich des Hochegger-Geständnisses pragmatisch ausdrückt: „Verbessern tut es die Situation nicht.“Der Inhalt der Hochegger-Angaben wird von Ainedter scharf kritisiert: „Hochegger glaubt, er kann durch eine Unwahrheit seine Position verbessern.“
Klar ist: Geht am Ende die Untreueanklage durch, drohen Grasser und Co. bis zu zehn Jahre Gefängnis. (m. s.)
Brisante Querverbindungen, Hintergründe, Splitter. Alles, was man über den größten Korruptionsprozess der österreichischen Justizgeschichte wissen muss.