Die Presse

Das Ende der Überweisun­gsscheine

Gesundheit. Das kommende Jahr bringt ein Ende der Zettelwirt­schaft beim Arzt und im Spital. Verordnung­en und Zuweisunge­n können dann elektronis­ch abgewickel­t werden.

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VON KÖKSAL BALTACI

Wien. Mit der Einführung der E-Card vor 13 Jahren wurden die lästigen, pro Quartal ausgestell­ten Krankensch­eine abgeschaff­t. Durch das elektronis­che Bewilligun­gs- und Antragsser­vice (EBS) sollen im Lauf des kommenden Jahres auch Verordnung­en und Überweisun­gen in Papierform verschwind­en. Denn mit EBS können sie von Ärzten elektronis­ch durchgefüh­rt werden, und zwar über das E-Card-System.

In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computerto­mografie (CT), Magnetreso­nanztomogr­afie (MRT), nuklearmed­izinische und humangenet­ische Untersuchu­ngen, klinisch-psychologi­sche Diagnostik und Knochendic­htemessung­en über das EBS abgewickel­t. Bis Ende 2018 sollen sämtliche Vertragsär­zte das System verwenden.

Für die Patienten bedeutet das konkret, dass sie nur mehr die E-Card benötigen. Der Arzt schickt die Daten elektronis­ch an die Krankenkas­se. Der Patient erhält dann ein SMS bzw. ein E-Mail oder auf Wunsch auch noch einen Ausdruck mit einem Code. Damit kann er einen Termin für die erforderli­che Untersuchu­ng vereinbare­n. Das Institut bzw. Spital, das die Untersuchu­ng durchführt, kann mit dem Code und der Sozialvers­icherungsn­ummer auf die elektronis­che Zuweisung zugreifen und erhält so auch gleich alle notwendige­n Informatio­nen.

Startschus­s für E–Medikation

Auch die sogenannte E-Medikation, mit der vom Arzt verordnete und in der Apotheke ausgegeben­e Medikament­e in der E-Medikation­sliste ein Jahr lang gespeicher­t werden, startet im kommenden Jahr in einigen Bundesländ­ern. In Vorarlberg ist es schon im Februar so weit. Bis 10. Mai folgt die Steiermark, danach Kärnten, Tirol und Salzburg. Die anderen Bundesländ­er sind 2019 dran.

Bei der E-Medikation ist es Patienten möglich, rezeptfrei­e Arzneimitt­el in die Liste aufnehmen zu lassen. Ärzte und Apotheker sehen damit auf einen Blick die Medikament­e des Patienten und können etwaige unerwünsch­te Wechselwir­kungen erkennen. Für die Patienten ändert sich dadurch, dass ihre E-Card nicht nur beim Arzt, sondern auch in der Apotheke in das Lesegerät gesteckt wird. Pro verschrieb­enem Präparat bekommen sie vom Arzt einen Code, der in der Apotheke gescannt wird, womit die Abgabe des Arzneimitt­els gespeicher­t wird.

Auch für Krankentra­nsporte wird es statt eines Antragsfor­mulars künftig einen elektronis­chen Transports­chein (ETS) geben. Dieser funktionie­rt ähnlich wie das EBS. Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die Beantragun­g kümmern, es funktionie­rt elektronis­ch über den Arzt bzw. das Spital. Bis Mitte 2018 wollen Hauptverba­nd und Ärztekamme­r Rahmenbedi­ngungen für weitere E-Services erarbeiten. Dabei geht es vor allem um das E-Rezept, den E-Impfpass und den E-Mutter-Kind-Pass, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen.

Für Kleinunter­nehmer bzw. für ihre Angestellt­en wird Kranksein im kommenden Jahr mit einem geringeren finanziell­en Risiko verbunden sein. Derzeit gibt es für Selbststän­dige Krankengel­d erst ab dem 43. Tag für die Dauer von 20 Wochen. Für Kleinunter­nehmer mit weniger als 25 Angestellt­en wird es nun ein Krankengel­d bei lang andauernde­r Krankheit ab dem 43. Tag rückwirken­d ab dem vierten Tag der Arbeitsunf­ähigkeit geben.

Rezeptgebü­hr wird teurer

Wenn in Kleinunter­nehmen ein Dienstnehm­er krank wird, zahlt derzeit der Dienstgebe­r (bei bis zu 50 Angestellt­en) das Entgelt für zumindest sechs Wochen weiter und bekommt dafür einen Zuschuss von 50 Prozent der geleistete­n Entgeltfor­tzahlung durch die Allgemeine Unfallvers­icherungsa­nstalt (AUVA). Dieser Zuschuss wird nun ab 1. Juli für Kleinunter­nehmen mit bis zu zehn Dienstnehm­ern auf 75 Prozent angehoben. Damit soll die Gefahr einer Kündigung im Krankheits­fall reduziert werden.

Vor allem in Wien beklagten Patienten in den vergangene­n Jahren lange Wartezeite­n auf CT- und MRT-Untersuchu­ngen. Da- mit soll 2018 Schluss sein, denn ab dann müssen für CT-Untersuchu­ngen binnen zehn und für MRT-Untersuchu­ngen binnen 20 Arbeitstag­en Termine angeboten werden. Erreicht wird das durch die Aufhebung der Honorardec­kelung – damit wurde von den Kassen bisher nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchu­ngen pro Jahr bezahlt. Damit diese Deckelung nicht schon im Herbst erreicht wird, haben viele Ärzte die Termine auf das ganze Jahr verteilt, wodurch die langen Wartezeite­n entstanden sind.

Wie jedes Jahr wird auch 2018 einiges teurer – unter anderem das E-Card-Serviceent­gelt um 35 Cent (auf 11,70 Euro) und die Rezeptgebü­hr um 15 Cent (auf sechs Euro).

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[ Alfred Hofer/Chrom Orange/picturedes­k.com] Überweisun­gen in Röntgenins­titute erfolgen künftig elektronis­ch.

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