Das Ende der Überweisungsscheine
Gesundheit. Das kommende Jahr bringt ein Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt und im Spital. Verordnungen und Zuweisungen können dann elektronisch abgewickelt werden.
VON KÖKSAL BALTACI
Wien. Mit der Einführung der E-Card vor 13 Jahren wurden die lästigen, pro Quartal ausgestellten Krankenscheine abgeschafft. Durch das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (EBS) sollen im Lauf des kommenden Jahres auch Verordnungen und Überweisungen in Papierform verschwinden. Denn mit EBS können sie von Ärzten elektronisch durchgeführt werden, und zwar über das E-Card-System.
In einem ersten Schritt werden Leistungen wie Computertomografie (CT), Magnetresonanztomografie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik und Knochendichtemessungen über das EBS abgewickelt. Bis Ende 2018 sollen sämtliche Vertragsärzte das System verwenden.
Für die Patienten bedeutet das konkret, dass sie nur mehr die E-Card benötigen. Der Arzt schickt die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Der Patient erhält dann ein SMS bzw. ein E-Mail oder auf Wunsch auch noch einen Ausdruck mit einem Code. Damit kann er einen Termin für die erforderliche Untersuchung vereinbaren. Das Institut bzw. Spital, das die Untersuchung durchführt, kann mit dem Code und der Sozialversicherungsnummer auf die elektronische Zuweisung zugreifen und erhält so auch gleich alle notwendigen Informationen.
Startschuss für E–Medikation
Auch die sogenannte E-Medikation, mit der vom Arzt verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente in der E-Medikationsliste ein Jahr lang gespeichert werden, startet im kommenden Jahr in einigen Bundesländern. In Vorarlberg ist es schon im Februar so weit. Bis 10. Mai folgt die Steiermark, danach Kärnten, Tirol und Salzburg. Die anderen Bundesländer sind 2019 dran.
Bei der E-Medikation ist es Patienten möglich, rezeptfreie Arzneimittel in die Liste aufnehmen zu lassen. Ärzte und Apotheker sehen damit auf einen Blick die Medikamente des Patienten und können etwaige unerwünschte Wechselwirkungen erkennen. Für die Patienten ändert sich dadurch, dass ihre E-Card nicht nur beim Arzt, sondern auch in der Apotheke in das Lesegerät gesteckt wird. Pro verschriebenem Präparat bekommen sie vom Arzt einen Code, der in der Apotheke gescannt wird, womit die Abgabe des Arzneimittels gespeichert wird.
Auch für Krankentransporte wird es statt eines Antragsformulars künftig einen elektronischen Transportschein (ETS) geben. Dieser funktioniert ähnlich wie das EBS. Patienten müssen sich nicht mehr persönlich um die Beantragung kümmern, es funktioniert elektronisch über den Arzt bzw. das Spital. Bis Mitte 2018 wollen Hauptverband und Ärztekammer Rahmenbedingungen für weitere E-Services erarbeiten. Dabei geht es vor allem um das E-Rezept, den E-Impfpass und den E-Mutter-Kind-Pass, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen.
Für Kleinunternehmer bzw. für ihre Angestellten wird Kranksein im kommenden Jahr mit einem geringeren finanziellen Risiko verbunden sein. Derzeit gibt es für Selbstständige Krankengeld erst ab dem 43. Tag für die Dauer von 20 Wochen. Für Kleinunternehmer mit weniger als 25 Angestellten wird es nun ein Krankengeld bei lang andauernder Krankheit ab dem 43. Tag rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit geben.
Rezeptgebühr wird teurer
Wenn in Kleinunternehmen ein Dienstnehmer krank wird, zahlt derzeit der Dienstgeber (bei bis zu 50 Angestellten) das Entgelt für zumindest sechs Wochen weiter und bekommt dafür einen Zuschuss von 50 Prozent der geleisteten Entgeltfortzahlung durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Dieser Zuschuss wird nun ab 1. Juli für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Dienstnehmern auf 75 Prozent angehoben. Damit soll die Gefahr einer Kündigung im Krankheitsfall reduziert werden.
Vor allem in Wien beklagten Patienten in den vergangenen Jahren lange Wartezeiten auf CT- und MRT-Untersuchungen. Da- mit soll 2018 Schluss sein, denn ab dann müssen für CT-Untersuchungen binnen zehn und für MRT-Untersuchungen binnen 20 Arbeitstagen Termine angeboten werden. Erreicht wird das durch die Aufhebung der Honorardeckelung – damit wurde von den Kassen bisher nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen pro Jahr bezahlt. Damit diese Deckelung nicht schon im Herbst erreicht wird, haben viele Ärzte die Termine auf das ganze Jahr verteilt, wodurch die langen Wartezeiten entstanden sind.
Wie jedes Jahr wird auch 2018 einiges teurer – unter anderem das E-Card-Serviceentgelt um 35 Cent (auf 11,70 Euro) und die Rezeptgebühr um 15 Cent (auf sechs Euro).