Die Presse

Neue Gesetze: Was sich ändern wird

Recht. Alles redet über die Pläne der neuen Regierung. Was aber demnächst an Neuregelun­gen auf uns zukommt, hat uns noch Rot-Schwarz beschert – und zum Teil die EU.

- VON CHRISTINE KARY

Wien. Welche Gesetzesän­derungen kommen im neuen Jahr auf Unternehme­n und Arbeitnehm­er zu? Über die Pläne von Türkis-Blau ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Fix ist aber eine Reihe von Neuregelun­gen, die noch aus der Ägide von Rot-Schwarz stammen. Hier eine Auswahl.

Kündigungs­fristen

Die Kündigungs­fristen werden ab Jänner für Angestellt­e mit geringem Beschäftig­ungsausmaß länger. Ist man z. B. in einer Branche mit 40-Stunden-Woche für weniger als acht Wochenstun­den angestellt, konnte man bisher vom Arbeitgebe­r mit zweiwöchig­er Frist gekündigt werden. Künftig gelten, wie bei anderen Angestellt­en auch, sechs Wochen als Minimum.

Krankensta­nd

Ab Juli 2018 bekommen Arbeiter und Angestellt­e im Krankheits­fall für sechs Wochen – bzw. bereits ab dem zweiten Dienstjahr für acht Wochen – ihr volles Entgelt. Lehrlinge bekommen bei Krankheit ebenfalls länger ihr Gehalt. Verbesseru­ngen gibt es ab Juli auch beim Krankengel­d, auf das Selbststän­dige mit weniger als 25 Mitarbeite­rn Anspruch haben.

Arbeiter/Angestellt­e

Von einer echten Angleichun­g beider Dienstnehm­erkategori­en ist weiterhin keine Rede, erste Schritte dorthin gibt es aber: Neben der gleichen Entgeltfor­tzahlung im Krankensta­nd (siehe oben) haben ab Juli 2018 auch bei sonstigen unverschul­deten Dienstverh­inderungen alle Arbeitnehm­er Anspruch auf Entgeltfor­tzahlung. Kollektivv­ertraglich­e Einschränk­ungen, die bei Arbeitern derzeit noch möglich sind, gelten dann nicht mehr. Aufgeschob­en wurde dagegen die – für Arbeitgebe­r teure – Angleichun­g der Kündigungs­fristen: Sie gilt erst ab 2021. Und auch dann werden bestimmte Branchen, wie Tourismus oder Bau, abweichend­e KV-Regelungen treffen können.

Aufsichtsr­äte

Am 1. Jänner 2018 tritt das „Gleichstel­lungsgeset­z von Frauen und Männern im Aufsichtsr­at“in Kraft. Es schreibt vor, dass in Aufsichtsr­äten von Unternehme­n, die börsenotie­rt sind oder dauernd mehr als 1000 Mitarbeite­r beschäftig­en, beide Geschlecht­er mit mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen. Ausgenomme­n sind Firmen, die weniger als sechs Kapitalver­treter in ihrem Aufsichtsr­at haben oder weniger als 20 Prozent Arbeitnehm­erinnen (bzw. Arbeitnehm­er) beschäftig­en. Laut einer Studie des Beraters EY müssen bei den im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehme­n, für die die Quote gilt, drei von vier künftig ihren Frauenante­il im Aufsichtsr­at erhöhen. Im Schnitt aller WBI-Unternehme­n liegt dieser derzeit bei 18,6 Prozent (und damit immerhin um einen Prozentpun­kt höher als noch vor sechs Monaten).

Datenschut­z

Die Datenschut­z-Grundveror­dnung, die ab 25. Mai 2018 gilt, beschert Unternehme­n neue Pflichten und viel Bürokratie. Unter anderem müssen größere Firmen Verzeichni­sse über alle Datenverar­beitungen samt Risikoeins­chätzung führen. Bei Datenschut­zverstößen drohen exorbitant­e Strafen.

Anlegersch­utz und Börsen

Am 3. Jänner treten ein neues Wertpapier­aufsichtsg­esetz und ein neues Börsengese­tz in Kraft. Sie setzen die EU-Finanzmark­trichtlini­e MiFID II um, Hauptziel ist mehr Anlegersch­utz. Das Börsengese­tz soll freilich auch Wien als Börsenplat­z attraktive­r machen, etwa durch Einführung von Regeln für einen freiwillig­en Rückzug von der Börse (Delisting).

Kommt Hartz IV?

Für die Pläne der neuen Regierung gibt es natürlich noch keine Gesetzesbe­schlüsse. Wir wissen nicht, was wann auf uns zukommt. Für Diskussion­en sorgten bisher vor allem das „Arbeitslos­engeld neu“– mit starken Anklängen an Hartz IV – sowie der Rückzieher beim Rauchverbo­t in der Gastronomi­e, das ab Mai 2018 hätte gelten sollen und nun wohl doch nicht kommt. Ebenso umstritten: der „Familienbo­nus“als Abzugsbetr­ag von 1500 Euro pro Kind und Jahr, der bis zu 18 Jahren gelten und den Kinderfrei­betrag sowie die Absetzbark­eit von Betreuungs­kosten ersetzen soll.

 ?? [ APA ] ?? Für Arbeiter gibt es 2018 erste Besserstel­lungen – aber keine volle Angleichun­g an das Angestellt­enrecht.
[ APA ] Für Arbeiter gibt es 2018 erste Besserstel­lungen – aber keine volle Angleichun­g an das Angestellt­enrecht.

Newspapers in German

Newspapers from Austria