Neue Gesetze: Was sich ändern wird
Recht. Alles redet über die Pläne der neuen Regierung. Was aber demnächst an Neuregelungen auf uns zukommt, hat uns noch Rot-Schwarz beschert – und zum Teil die EU.
Wien. Welche Gesetzesänderungen kommen im neuen Jahr auf Unternehmen und Arbeitnehmer zu? Über die Pläne von Türkis-Blau ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Fix ist aber eine Reihe von Neuregelungen, die noch aus der Ägide von Rot-Schwarz stammen. Hier eine Auswahl.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen werden ab Jänner für Angestellte mit geringem Beschäftigungsausmaß länger. Ist man z. B. in einer Branche mit 40-Stunden-Woche für weniger als acht Wochenstunden angestellt, konnte man bisher vom Arbeitgeber mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden. Künftig gelten, wie bei anderen Angestellten auch, sechs Wochen als Minimum.
Krankenstand
Ab Juli 2018 bekommen Arbeiter und Angestellte im Krankheitsfall für sechs Wochen – bzw. bereits ab dem zweiten Dienstjahr für acht Wochen – ihr volles Entgelt. Lehrlinge bekommen bei Krankheit ebenfalls länger ihr Gehalt. Verbesserungen gibt es ab Juli auch beim Krankengeld, auf das Selbstständige mit weniger als 25 Mitarbeitern Anspruch haben.
Arbeiter/Angestellte
Von einer echten Angleichung beider Dienstnehmerkategorien ist weiterhin keine Rede, erste Schritte dorthin gibt es aber: Neben der gleichen Entgeltfortzahlung im Krankenstand (siehe oben) haben ab Juli 2018 auch bei sonstigen unverschuldeten Dienstverhinderungen alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Kollektivvertragliche Einschränkungen, die bei Arbeitern derzeit noch möglich sind, gelten dann nicht mehr. Aufgeschoben wurde dagegen die – für Arbeitgeber teure – Angleichung der Kündigungsfristen: Sie gilt erst ab 2021. Und auch dann werden bestimmte Branchen, wie Tourismus oder Bau, abweichende KV-Regelungen treffen können.
Aufsichtsräte
Am 1. Jänner 2018 tritt das „Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat“in Kraft. Es schreibt vor, dass in Aufsichtsräten von Unternehmen, die börsenotiert sind oder dauernd mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen, beide Geschlechter mit mindestens 30 Prozent vertreten sein müssen. Ausgenommen sind Firmen, die weniger als sechs Kapitalvertreter in ihrem Aufsichtsrat haben oder weniger als 20 Prozent Arbeitnehmerinnen (bzw. Arbeitnehmer) beschäftigen. Laut einer Studie des Beraters EY müssen bei den im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen, für die die Quote gilt, drei von vier künftig ihren Frauenanteil im Aufsichtsrat erhöhen. Im Schnitt aller WBI-Unternehmen liegt dieser derzeit bei 18,6 Prozent (und damit immerhin um einen Prozentpunkt höher als noch vor sechs Monaten).
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 gilt, beschert Unternehmen neue Pflichten und viel Bürokratie. Unter anderem müssen größere Firmen Verzeichnisse über alle Datenverarbeitungen samt Risikoeinschätzung führen. Bei Datenschutzverstößen drohen exorbitante Strafen.
Anlegerschutz und Börsen
Am 3. Jänner treten ein neues Wertpapieraufsichtsgesetz und ein neues Börsengesetz in Kraft. Sie setzen die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II um, Hauptziel ist mehr Anlegerschutz. Das Börsengesetz soll freilich auch Wien als Börsenplatz attraktiver machen, etwa durch Einführung von Regeln für einen freiwilligen Rückzug von der Börse (Delisting).
Kommt Hartz IV?
Für die Pläne der neuen Regierung gibt es natürlich noch keine Gesetzesbeschlüsse. Wir wissen nicht, was wann auf uns zukommt. Für Diskussionen sorgten bisher vor allem das „Arbeitslosengeld neu“– mit starken Anklängen an Hartz IV – sowie der Rückzieher beim Rauchverbot in der Gastronomie, das ab Mai 2018 hätte gelten sollen und nun wohl doch nicht kommt. Ebenso umstritten: der „Familienbonus“als Abzugsbetrag von 1500 Euro pro Kind und Jahr, der bis zu 18 Jahren gelten und den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Betreuungskosten ersetzen soll.