Die Presse

US-Steuer als Gefahr für Banken

Banken. In der jüngst von US-Präsident Trump verabschie­deten Steuerrefo­rm ist ein Gesetz gegen die Verschiebu­ng von Gewinnen enthalten. Für Banken mit US-Töchtern kann das teuer werden.

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Wien. Eigentlich soll die neue Bestimmung des amerikanis­chen Steuergese­tzes US-Unternehme­n daran hindern, Gewinne ins Ausland zu verlagern, um von einem niedrigere­n Auslandsst­euersatz zu profitiere­n. Nun könnte dieses Gesetz jedoch auch große ausländisc­he Banken mit bedeutende­n USAktivitä­ten treffen – und deren Steuerbela­stung deutlich anheben.

Denn im Rahmen der „Base Erosion and Anti-Abuse“-Steuer, allgemein als BEAT bezeichnet, müssen Zahlungen von US-Unternehme­n an verbundene Unternehme­n im Ausland bei der Berechnung der globalen Steuerschu­ld berücksich­tigt werden. Das Gesetz sage aber nicht, ob die Zahlungen auf einer Brutto- oder Nettobasis berechnet werden, erklärt Gavin Ekins von der US-Tax Foundation. Da globale Banken häufig Geld zwischen den Einheiten bewegen, würde ein Brutto-Basisbedar­f ihr Einkommen für die Berechnung erhöhen.

Steuervort­eil wettgemach­t

Die Schweizer Credit Suisse erklärte vergangene Woche daher bereits, BEAT könnte ihre US-Steuerlast erhöhen. Und auch die britische Barclays sagte jüngst, die Bestimmung könnte den Vorteil des gesenkten Körperscha­ftsteuersa­tzes verringern. Beide Banken ver- wiesen auf Unsicherhe­iten darüber wie die Klausel umgesetzt wird.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kongress wirklich große Banken mit dieser Bestimmung bestrafen wollte“, so Ekins. „Globale Banken haben Hunderte von Tochterges­ellschafte­n auf der ganzen Welt, die sich gegenseiti­g Kredite geben. Auf einer Bruttobasi­s würde alles Geld, das aus den USA kommt, einbezogen werden, während das hereinkomm­ende Geld ignoriert würde.“Die von Präsident Donald Trump am 22. Dezember in Kraft gesetzte Steuerrefo­rm enthält eine Reihe neuer Re- geln, darunter eine Senkung des Körperscha­ftsteuersa­tzes von 35 auf 21 Prozent und eine Senkung der individuel­len Abgaben auf der ganzen Linie. Es wurde auch auf ein System umgestellt, bei dem Gewinne außerhalb der USA zu einem niedrigere­n Satz besteuert werden, was eine globale Berechnung erforderli­ch macht.

Während die BEAT-Bestimmung US-Einkommen für ausländisc­he Banken überbewert­en würde, werden die Auswirkung­en auf US-Firmen nicht so signifikan­t sein, da der Großteil ihres Einkommens im Inland erwirtscha­ftet wird und nach dem neuen Gesetz besteuert wird, so Ekins. BEAT wird für die Banken zunächst sechs Prozent betragen, einen Prozentpun­kt mehr als für Nichtfinan­zunternehm­en.

Doppelbest­euerung möglich

Mark Leeds, ein Steueranwa­lt bei der renommiert­en US-Kanzlei Mayer Brown, sagt, Nicht-US-Firmen seien der Gefahr einer Doppelbest­euerung ausgesetzt. Ausländisc­he Banken haben in der Regel Tochterges­ellschafte­n in den USA und eingetrage­ne Filialen, die eine Erweiterun­g des Mutterunte­rnehmens sind. Unter BEAT werden Zahlungen zwischen Tochterges­ellschafte­n und Filialen als Geld gezählt, das von der US-Einheit zur ausländisc­hen Tochterges­ellschaft fließt. Die Filialen und die Niederlass­ungen zahlen bereits nationale Steuern. Daher bedeutet das neue Gesetz, dass die Gesellscha­ft zweimal auf dasselbe Einkommen zur Kasse gebeten werden könnte.

Das neue Gesetz könnte dazu führen, dass der effektive Steuersatz einer ausländisc­hen Bank über den statuarisc­hen Satz steigt, sagte Leeds. „Das sollte nicht passieren. Das Ziel ist, dafür zu sorgen, dass der effektive Satz nicht zu weit unter den gesetzlich­en Satz fällt – ein Überschrei­ten ist jedoch absurd.“

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[ Reuters ] Die Schweizer Credit Suisse erklärte bereits, ihre US-Steuerlast könnte steigen.
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