Keine Steuer auf Bitcoin
Krypto. OeNB-Chef Ewald Nowotny fordert eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin. Dabei hat der EuGH das schon vor drei Jahren abgelehnt. Mit der fünften Geldwäscherichtlinie werden auch die Kryptobörsen in der EU bald strenger reglementiert.
Österreich. Notenbankchef Ewald Nowotny hat in einem Interview gefordert: „Wir brauchen eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin, weil es keine Währung ist.“Damit liegt er falsch – der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kryptowährung Bitcoin wie eine Währung zu behandeln ist.
Wien. Nationalbank-Chef Ewald Nowotny schüttet Wasser auf die Mühlen der Bitcoin-Kritiker. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“fordert er eine Mehrwertsteuer auf die Kryptowährung sowie die Offenlegung der Identitäten der beteiligten Personen, um Geldwäsche zu verhindern. Einzig: All das ist auf EU-Ebene schon geregelt.
„Wir brauchen eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin, weil es keine Währung ist“, sagte Nowotny. Der Notenbankchef ignoriert aber, dass der Europäische Gerichtshof nach einem Vorabentscheidungsersuchen eines schwedischen Gerichts bereits 2015 entschieden hat, dass Bitcoin umsatzsteuerrechtlich sehr wohl „wie eine Währung“zu behandeln ist und beim Umtausch und Handel mit Bitcoin keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer anfällt. „Die Umsatzsteuer ist in der EU harmonisiert, alle Mitgliedstaaten haben sich an die Entscheidung des EuGH zu halten“, sagt die Grazer Steuerberaterin Natalie Enzinger, die sich seit Längerem mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen beschäftigt.
Vorsicht beim Traden
Ob Ökonomen oder die Notenbank Bitcoin als Währung betrachtet oder nicht, sei hier egal: „Im Umsatzsteuerrecht ist es nicht primär entscheidend, wie Bitcoin aufsichtsrechtlich einzuordnen ist. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Bitcoin umsatzsteuerlich als funktionales Zahlungsmittel den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichzustellen ist.“
Das bedeute aber nicht, dass jeglicher Umgang mit Bitcoin steuerbefreit sei. Im Gegenteil. Wer eine Ware mit Bitcoin bezahlt, tauscht den Bitcoin gegen diese Ware – und im Preis muss sehr wohl die Umsatzsteuer enthalten sein. Und wer Kryptowährungen in Österreich „schürft“, erzielt ein Einkommen und muss dieses ganz normal versteuern. Eine Kapitalertragsteuer fällt bei Bitcoin zwar nicht an. Das heißt aber nicht, dass das Traden mit Kryptowährungen gänzlich steuerfrei ist. Die Sache ist wesentlich komplizierter. Wer Bitcoin kauft und länger als ein Jahr hält, kann sie steuerfrei weiterverkaufen (wie es etwa bei Gold oder Kunst der Fall ist). Wenn aber binnen eines Jahres verkauft wird und ein Gewinn abfällt, dann ist dieser als Einkünfte aus Spekulation nach dem Einkommensteuertarif zu besteuern, sagt Enzinger.
Für viele Trader ist hier ein Problem begraben. Denn in der verrückten Welt der Kryptowährungen ist es eher die Ausnahme, dass eine Coin mehr als ein Jahr gehalten wird. „Wenn ich aber ständig trade, beginnt die Frist immer von Neuem zu laufen“, sagt Enzinger. Diese Trades sind alle steuerpflichtig. In der Praxis gibt es aber das Problem der Durchsetzbarkeit des Steueranspruches: Die Finanzämter müssen sich auf die Ehrlichkeit der Bürger verlassen, denn von einer chinesischen Börse ist bisher kaum Kooperation zu erwarten.
Generell gilt: Wenn es Regeln gibt, dann immer nur für Bitcoin. Bei den anderen Coins und Kryptoassets gibt es einen riesigen Graubereich. Es gibt Tausende Kryptoassets, die teilweise ganz andere Funktionen erfüllen als eine Währung. Theoretisch kann man davon ausgehen, dass die Gerichte und Behörden andere klar als Währung definierte Coins, wie etwa Litecoin, ähnlich wie Bitcoin selbst behan- deln. Aber Ethereum und andere Plattformen bieten weit mehr als reine Währungsfunktionen. Hier gibt es bisweilen keine Rechtsprechung oder Entscheidungen.
Fünfte Geldwäscherichtlinie
Und wie steht es um Nowotnys Vorschlag, die Identität der Investoren festzustellen? Das geschieht bereits. Jede große Börse verlangt schon heute von ihren Kunden Ausweiskopien und andere Daten, wie etwa Meldezettel. Das gilt für europäische Börsen genauso wie für amerikanische oder asiatische. Bisher ist das (in Europa) nicht verpflichtend. Das wird sich aber ändern, denn die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie ist bereits beschlossen und wird erstmals verbindliche Regeln für Kryptobörsen bringen.
„Händler unterliegen mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie dann verpflichtend den Geldwäschebestimmungen“, sagt Anwalt Arthur Stadler von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel. Kryptohändler müssen sich dann an dieselben „Know your costumer“-Regeln halten wie andere Branchen, die in geldwäschegeeignete Geschäfte involviert sind. Also etwa Banken, aber auch Anwälte oder Notare, die in Immobiliendeals vermitteln. Sollte der Verdacht auf Geldwäsche bestehen, sind diese Dienstleister (also zukünftig auch Kryptobörsen) verpflichtet, das Geschäft zu verweigern. Ebenso sind sie verpflichtet, ihre Kunden zu melden, wenn sie verdächtige Geldbewegungen beobachten.