Bestehendes Recht zwölf Jahre nicht umgesetzt
„EuGH eröffnet Projektgegnern viele Möglichkeiten zu taktieren“, GK von Felix Karl Vogl, DiePresse.com, „Rechtspanorama“, 2. 1. Nur 15 Prozent aller Flüsse und Bäche in Österreich sind noch in naturnahem Zustand, wie Daten des Umweltministeriums zeigen. Der Rest ist verbaut, gestaut, kanalisiert. Heute gilt es, die letzten verbleibenden Naturjuwele zu schützen und Umweltsünden der Vergangenheit zu reparieren.
Das EU-Recht sieht vor, dass an diesem Prozess auch anerkannte Umweltorganisationen und eine breite Öffentlichkeit beteiligt werden sollen. Trotzdem sperrte Österreich seine Umweltorganisationen bisher aus den meisten wasserrechtlichen Verfahren aus.
Der EuGH hat jetzt im Dezember klargestellt, dass die bisherige Praxis nicht rechtskonform ist und anerkannte Umweltorganisationen rechtzeitig in Verfahren eingebunden werden müssen. Das ist gut so, denn Umweltorganisationen sind genau dazu da, als Experten auf Risken von Eingriffen in die Natur aufmerksam zu machen, die letztlich auch auf uns Menschen zurückfallen können.
Letztlich hat die österreichische Umweltpolitik für Rechtsunsicherheit gesorgt, indem sie es zwölf Jahre lang verabsäumt hat, das bestehende Recht der AarhusKonvention und damit der EU umzusetzen. Verzögerungen