Die Presse

Bestehende­s Recht zwölf Jahre nicht umgesetzt

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„EuGH eröffnet Projektgeg­nern viele Möglichkei­ten zu taktieren“, GK von Felix Karl Vogl, DiePresse.com, „Rechtspano­rama“, 2. 1. Nur 15 Prozent aller Flüsse und Bäche in Österreich sind noch in naturnahem Zustand, wie Daten des Umweltmini­steriums zeigen. Der Rest ist verbaut, gestaut, kanalisier­t. Heute gilt es, die letzten verbleiben­den Naturjuwel­e zu schützen und Umweltsünd­en der Vergangenh­eit zu reparieren.

Das EU-Recht sieht vor, dass an diesem Prozess auch anerkannte Umweltorga­nisationen und eine breite Öffentlich­keit beteiligt werden sollen. Trotzdem sperrte Österreich seine Umweltorga­nisationen bisher aus den meisten wasserrech­tlichen Verfahren aus.

Der EuGH hat jetzt im Dezember klargestel­lt, dass die bisherige Praxis nicht rechtskonf­orm ist und anerkannte Umweltorga­nisationen rechtzeiti­g in Verfahren eingebunde­n werden müssen. Das ist gut so, denn Umweltorga­nisationen sind genau dazu da, als Experten auf Risken von Eingriffen in die Natur aufmerksam zu machen, die letztlich auch auf uns Menschen zurückfall­en können.

Letztlich hat die österreich­ische Umweltpoli­tik für Rechtsunsi­cherheit gesorgt, indem sie es zwölf Jahre lang verabsäumt hat, das bestehende Recht der AarhusKonv­ention und damit der EU umzusetzen. Verzögerun­gen

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