Pilz drohen mehrere Strafverfahren
Durch verlorene Immunität werden Fälle wieder aktuell.
Wien. Peter Pilz will also zurück ins Parlament. Das geht allerdings nur, wenn einer der Abgeordneten auf sein Mandat verzichtet – zurzeit gibt es allerdings keine Freiwilligen. Auch Martha Bißmann, die Pilz’ Mandat nach dessen Abgang bekommen hat, hat nicht vor, ihm dieses wieder zurückzugeben. Die Klubführung will nun auf Zeit spielen. Man wolle in Ruhe ohne Druck diskutieren, sagte Klubobmann Peter Kolba am Dienstag zur APA.
Ein Lösungsvorschlag wäre, einen Mandatar zu einem Abgeordneten ohne Mandat zu degradieren – das ist derzeit etwa schon bei Sebastian Bohrn Mena und Maria Stern der Fall, die im Klub eigene Themen haben und diese auch kommunzieren. Bis Ende des Jahres soll Pilz’ Comeback gelingen, so Kolba.
Offene Verfahren
Pilz hat aber auch aus anderen Gründen einen gewissen Zeitdruck, wieder in den Nationalrat einzuziehen. Mit seinem Ausscheiden aus dem Parlament ist seine Immunität weggefallen, die ihn von 1999 bis 2017 insgesamt elf Mal vor Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft geschützt hat. So wurde Pilz mehrmals wegen übler Nachrede (§11 StgB), verbotener Veröffentlichungen (§301 Stgb), Verletzung des Amtsgeheimnisses (§310 Stgb), Behandlung aller Beteiligten als Täter (§12 Stgb) oder Beleidigung (§115 Stgb) angeklagt. Der Immunitätsausschuss hat ihm in all diesen Fällen Schutz gewährt, da die Vorwürfe in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Politiker entstanden sind.
Nun, da Pilz nicht mehr im Parlament ist, könnten all diese Verfahren wieder aufgenommen werden – Verjährung gibt es laut Parlamentsdirektion nicht, weil die Immunität Fristen nur gehemmt hätte und diese nun neu zu laufen beginnen würden. (ath)