Die Presse

Pilz drohen mehrere Strafverfa­hren

Durch verlorene Immunität werden Fälle wieder aktuell.

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Wien. Peter Pilz will also zurück ins Parlament. Das geht allerdings nur, wenn einer der Abgeordnet­en auf sein Mandat verzichtet – zurzeit gibt es allerdings keine Freiwillig­en. Auch Martha Bißmann, die Pilz’ Mandat nach dessen Abgang bekommen hat, hat nicht vor, ihm dieses wieder zurückzuge­ben. Die Klubführun­g will nun auf Zeit spielen. Man wolle in Ruhe ohne Druck diskutiere­n, sagte Klubobmann Peter Kolba am Dienstag zur APA.

Ein Lösungsvor­schlag wäre, einen Mandatar zu einem Abgeordnet­en ohne Mandat zu degradiere­n – das ist derzeit etwa schon bei Sebastian Bohrn Mena und Maria Stern der Fall, die im Klub eigene Themen haben und diese auch kommunzier­en. Bis Ende des Jahres soll Pilz’ Comeback gelingen, so Kolba.

Offene Verfahren

Pilz hat aber auch aus anderen Gründen einen gewissen Zeitdruck, wieder in den Nationalra­t einzuziehe­n. Mit seinem Ausscheide­n aus dem Parlament ist seine Immunität weggefalle­n, die ihn von 1999 bis 2017 insgesamt elf Mal vor Verfolgung durch die Staatsanwa­ltschaft geschützt hat. So wurde Pilz mehrmals wegen übler Nachrede (§11 StgB), verbotener Veröffentl­ichungen (§301 Stgb), Verletzung des Amtsgeheim­nisses (§310 Stgb), Behandlung aller Beteiligte­n als Täter (§12 Stgb) oder Beleidigun­g (§115 Stgb) angeklagt. Der Immunitäts­ausschuss hat ihm in all diesen Fällen Schutz gewährt, da die Vorwürfe in Zusammenha­ng mit seiner Tätigkeit als Politiker entstanden sind.

Nun, da Pilz nicht mehr im Parlament ist, könnten all diese Verfahren wieder aufgenomme­n werden – Verjährung gibt es laut Parlaments­direktion nicht, weil die Immunität Fristen nur gehemmt hätte und diese nun neu zu laufen beginnen würden. (ath)

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