Die Presse

Runter mit den Steuern!

Gastkommen­tar. Die bürgerlich­e Verfassung­smehrheit im Parlament sollte genutzt werden, um den Höchststeu­ersatz auf 40 Prozent zu senken.

- VON CHRISTIAN EBNER Christian Ebner ist Unternehme­nsberater, Funktionär der Wirtschaft­skammer Wien und Obmann von FreeMarket­s.at. E-Mails an: debatte@diepresse.com

Elf Jahre SPÖ-ÖVP-Koalition waren insbesonde­re für die Wirtschaft eine düstere Epoche, die eine Mehrbelast­ung bei Steuern und Abgaben und einen spürbaren Anstieg der Bürokratie gebracht hat. Es verwundert daher nicht, dass Österreich im Wettbewerb­sranking der Schweizer Wirtschaft­shochschul­e IMD vom elften Platz im Jahr 2007 auf den 25. Platz im Jahr 2017 zurückgefa­llen ist.

Die Nationalra­tswahl hat einen bürgerlich­en Erdrutschs­ieg und eine bürgerlich­e Verfassung­smehrheit im Parlament gebracht. Wenig überrasche­nd kam eine türkis-blaue Koalitions­regierung zustande. Dem Regierungs­programm kann man durchaus positive Reformvorh­aben zur Eindämmung der Bürokratie entnehmen, aber hinsichtli­ch der steuerlich­en Entlastung der Unternehme­n wird im Wesentlich­en darauf verwiesen, dass man 2020 eine Reform angehen wolle, was angesichts des internatio­nalen Standortwe­ttbewerbs reichlich spät und vage ist.

Unternehme­n werden derzeit doppelt besteuert: Vom Gewinn sind 25 Prozent Körperscha­ftsteuer (KöSt) zu entrichten und bei Ausschüttu­ng nochmals 27,5 Pro- zent Kapitalert­ragsteuer (KESt). Wie in der Schweiz sollten die Ausschüttu­ngen steuerfrei werden. Falls infolge des dadurch ausgelöste­n Investitio­nsbooms das KöStAufkom­men nur um 12,5 Prozent steigen würde, hätte sich diese Entlastung sogar selbst finanziert!

Ein schwarzes Loch

Die Lohnnebenk­osten sind ein schwarzes Loch. Gemeinsam mit den Löhnen werden rund 7,8 Milliarden für alle möglichen Dinge kassiert, die nichts mit Lohnsteuer und Sozialvers­icherung zu tun haben. Der Wohnbauför­derungsbei­trag (rund 800 Millionen) sollte abgeschaff­t werden. Erstens braucht eine entwickelt­e Volkswirts­chaft keine Wohnbauför­derung, was zweitens dadurch bestätigt wird, dass viele Bundesländ­er diese für Finanzvera­nlagungen nutzen.

Ebenfalls abzuschaff­en ist die Dienstgebe­rabgabe der Gemeinde Wien: erstens, weil andere Gemeinden diese auch nicht bekommen, zweitens, weil die Stadt diese 60 Millionen durchaus woanders einsparen könnte. Die Beiträge für Wirtschaft­s- und Arbeiterka­mmer könnte man um je 200 Millionen kürzen, ohne die Kammern wirtschaft­lich zu gefährden. Insgesamt würden dadurch Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r um knapp 1,4 Milliarden entlastet.

Kommunalst­euer und Dienstgebe­rbeitrag für den Familienau­sgleichsfo­nds sollten abgeschaff­t und das Aufkommen von rund sechs Milliarden sollte aus dem Budget bestritten werden. Im Gegenzug sollten die Bundeszusc­hüsse zu Pensions- und Krankenver­sicherunge­n (zehn Mrd.) abgeschaff­t und die Beträge entspreche­nd erhöht werden – die Beitragsza­hler werden Augen machen und der Reformdruc­k wird steigen.

Die Differenz von vier Milliarden, die zusätzlich beim Bund verbleiben würden, sollte für die Finanzieru­ng einer Steuerrefo­rm genutzt werden, wobei auch gleich die kalte Progressio­n abgeschaff­t (nur dann ist die Entlastung nachhaltig), das Jahresgeha­lt in zwölf Monatsgehä­ltern ausgezahlt und die Steuersätz­e entspreche­nd deutlich gekürzt werden sollten.

Die bürgerlich­e Verfassung­smehrheit sollte genutzt werden, um den Höchststeu­ersatz auf 40 Prozent zu senken.

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