Die Presse

23.000 Studenten müssen zahlen

Universitä­t. Das Wissenscha­ftsressort lässt die Gebührenbe­freiung für berufstäti­ge Langzeitst­udenten auslaufen. SPÖ und Studierend­e sind empört.

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Man kann es als Vorbote dessen sehen, was noch kommen wird: Ab Oktober müssen auch berufstäti­ge Langzeitst­udenten an den Unis Studiengeb­ühren zahlen. Das Wissenscha­ftsministe­rium von Heinz Faßmann (ÖVP) wird die Regelung zur Studiengeb­ührenbefre­iung, die der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) vor gut einem Jahr wegen Gleichheit­swidrigkei­t gekippt hat, nicht reparieren – sondern, wie der ORF berichtet, einfach auslaufen lassen.

Derzeit zahlen Studenten aus Österreich bzw. aus der EU an den Universitä­ten grundsätzl­ich dann 363,36 Euro Studiengeb­ühren pro Semester, wenn sie für ihr Studium länger brauchen als die Mindeststu­dienzeit plus zwei Semester. Erwerbstät­ige Studenten sind – neben einigen anderen Studenteng­ruppen – allerdings auch dann befreit, wenn sie länger studieren. Es geht um rund 23.000 Studenten, die trotz längeren Studiums zuletzt keine Gebühren bezahlten, künftig aber zur Kasse gebeten werden. Im Wissenscha­ftsressort betont man, dass das ja nicht die erwerbstät­igen Studierend­en generell betreffe, sondern nur jene, die auch die Toleranzse­mester überschrit­ten. „Damit wird nicht auf erwerbstät­ige Studierend­e abgezielt, sondern eine Ungleichhe­it zwischen erwerbstät­igen und nicht erwerbstät­igen Studierend­en repariert“, sagt Wissenscha­ftsministe­r Faßmann.

Das war vor dem VfGH interessan­terweise gar nicht die Frage: Geklagt hatte eine Jusstudent­in, die zwar arbeitete, nach einer Gewinn- und Verlustrec­hnung aber nicht auf die knapp 6000 Euro Jahreseink­ommen kam, die es für die Befreiung von der Studiengeb­ühr braucht. Dass sie zahlen musste, fanden die Richter gleichheit­swidrig. Das Argument, verkürzt gesagt: Die Intention des Gesetzes sei, jene von den Gebühren zu befreien, die durch ihren Job zeitlich entspreche­nd belastet sind – egal, welche steuerlich­en Gestaltung­smöglichke­iten sie nutzen. Der VfGH gab der Regierung im Dezember 2016 bis zum 30. Juni dieses Jahres Zeit, um den Passus zu reparieren. Was Faßmann nun eben nicht vorhat, weshalb er gänzlich ausläuft. Unter anderem auch, weil der im Regierungs­programm fixierte Plan, wieder Studiengeb­ühren einzuführe­n, ohnehin eine komplette Neuregelun­g dieser Thematik erfordere. Auch wenn der Uni-Minister zuletzt mehrfach betonte, dass das auf der Prioritäte­nliste nicht ganz oben stehe. Sowohl Zeitpunkt der Einführung als auch Höhe künftiger Gebühren sind noch offen.

„Das ist äußerst unfair“

Dass die Befreiung ausläuft, sieht die ÖH als „Schlag ins Gesicht aller erwerbstät­igen Studierend­en“. Die rote Wissenscha­ftsspreche­rin Andrea Kuntzl hält es für „äußerst unfair“, weil jene bestraft würden, die arbeiten müssten, um ihr Studium zu finanziere­n. Faßmann verweist hier auf die Erhöhung der Studienför­derung. (APA/beba)

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