Die Presse

Automaten müssen zurückgege­ben werden

Glücksspie­l. Betreiber in Oberösterr­eich hatten sich über eine Razzia beschwert und bekamen recht.

-

In Oberösterr­eich müssen die Behörden 17 beschlagna­hmte Glücksspie­lautomaten zurückgebe­n. 35 weitere sollen in Kürze folgen. Die Betreiber hatten sich über die Razzien beschwert und vom Landesverw­altungsger­icht (LVwG) recht bekommen.

Eigentlich ist Automatenz­ocken in Oberösterr­eich verboten, die Rechtslage ist aber nicht ganz klar. „Die Beschlagna­hmen wurden wegen Unionsrech­tswidrigke­it aufgehoben“, sagt Fabian Maschke, Anwalt der betroffene­n Betreiber. 17 Geräte wurden vergangene Woche retournier­t, bei 35 weiteren Terminals wurde der Antrag auf Ausfolgung gestellt. 20 davon müssen laut einem Behördenbe­scheid heute, Freitag, zurückgege­ben werden, die restlichen innerhalb der kommenden zwei Wochen. Das Landesverw­altungsger­icht war – kurz gefasst – der Meinung, dass das Glücksspie­lgesetz in Österreich EU-rechtswidr­ig sei. Deswegen könnten Betreiber von Glücksspie­lautomaten nicht bestraft werden. Ob sie die Automaten wieder aufstellen, wisse er nicht, sagt Maschke. Ob das legal wäre, hänge von der Rechtsmein­ung ab. Folge man dem Landesverw­altungsger­icht, könnten die Betreiber weitermach­en, da das Gesetz, das dies verbietet, nicht mit EU-Recht konform sei.

Das Automateng­lücksspiel ist im Glücksspie­lgesetz geregelt, jedoch kann jedes Bundesland selbst entscheide­n, ob es die einarmigen Banditen zulässt. Oberösterr­eich hat es nicht erlaubt, jedoch gilt das Bundesland als Hochburg illegaler Automaten. Das zeigt sich auch in der Glücksspie­lstatistik der Finanzpoli­zei: 2017 gab es dort die meisten, nämlich 304, Razzien in Spielstätt­en. (APA)

Newspapers in German

Newspapers from Austria