Automaten müssen zurückgegeben werden
Glücksspiel. Betreiber in Oberösterreich hatten sich über eine Razzia beschwert und bekamen recht.
In Oberösterreich müssen die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben. 35 weitere sollen in Kürze folgen. Die Betreiber hatten sich über die Razzien beschwert und vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) recht bekommen.
Eigentlich ist Automatenzocken in Oberösterreich verboten, die Rechtslage ist aber nicht ganz klar. „Die Beschlagnahmen wurden wegen Unionsrechtswidrigkeit aufgehoben“, sagt Fabian Maschke, Anwalt der betroffenen Betreiber. 17 Geräte wurden vergangene Woche retourniert, bei 35 weiteren Terminals wurde der Antrag auf Ausfolgung gestellt. 20 davon müssen laut einem Behördenbescheid heute, Freitag, zurückgegeben werden, die restlichen innerhalb der kommenden zwei Wochen. Das Landesverwaltungsgericht war – kurz gefasst – der Meinung, dass das Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig sei. Deswegen könnten Betreiber von Glücksspielautomaten nicht bestraft werden. Ob sie die Automaten wieder aufstellen, wisse er nicht, sagt Maschke. Ob das legal wäre, hänge von der Rechtsmeinung ab. Folge man dem Landesverwaltungsgericht, könnten die Betreiber weitermachen, da das Gesetz, das dies verbietet, nicht mit EU-Recht konform sei.
Das Automatenglücksspiel ist im Glücksspielgesetz geregelt, jedoch kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die einarmigen Banditen zulässt. Oberösterreich hat es nicht erlaubt, jedoch gilt das Bundesland als Hochburg illegaler Automaten. Das zeigt sich auch in der Glücksspielstatistik der Finanzpolizei: 2017 gab es dort die meisten, nämlich 304, Razzien in Spielstätten. (APA)