Die Presse

Bedingte Haftstrafe für 27-jährigen Hitler-Fan

Verbotsges­etz. Der Vorarlberg­er lobte Hitlers Taten und glaubte nicht an Massenvern­ichtungen von Juden.

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Am Landesgeri­cht Feldkirch ist am Donnerstag ein 27-jähriger Lustenauer wegen gefährlich­er Drohung und Verstoßes gegen das Verbotsges­etz zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten sowie 960 Euro unbedingte­r Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann, der Hitler lobte und die Judenverni­chtung leugnete, zeigte sich zu sämtlichen Vorwürfen geständig.

Die Taten sollen sich im Mai und Oktober 2016 zugetragen haben. Im Verwandten­kreis äußerte der junge Mann, dass man finanziell schlechter gestellt sei, weil die Flüchtling­e alles bekommen würden. Adolf Hitler habe sich für den Weltfriede­n eingesetzt und sei ein guter Mann gewesen, Angela Merkel hingegen gehöre erschossen. Seine nationalso­zialistisc­he Hetze ging noch weiter: Er lobte Hitlers Taten, glaubte nicht, dass es Massenvern­ichtungen von Juden gegeben habe und behauptete, er kenne die wahren geschichtl­ichen Hintergrün­de der beiden Weltkriege. Den damaligen Bundespräs­identschaf­tskandidat­en Alexander Van der Bellen beschimpft­e er und drohte ihm via Facebook sogar mit dem Tod.

Im Prozess zeigte sich der Mann am Donnerstag geständig. Er gab an, mit „einer Halbjüdin“verlobt zu sein, wolle sie demnächst heiraten. Er bekomme beim Institut für Sozialdien­ste quasi „Nachhilfe“in Geschichts­unterricht und bereue seine damaligen Aussagen. Als Strafe wurden nach dem einstimmig­en Schuldspru­ch der Geschworen­en acht Monate bedingte Haft und 960 Euro unbedingte Geldstrafe verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. (APA)

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