Die Presse

Wer richtet im Wettstreit der Richter?

LAWard 2017. Die Wirtschaft­ssozietät CHSH und die WU Wien zeichneten zum neunten Mal herausrage­nde studentisc­he Arbeiten aus.

- VON MICHAEL KÖTTRITSCH

Kontrovers­e und Feierstimm­ung bestimmten auch die neunte Verleihung des LAWard durch die Wirtschaft­ssozietät Cerha Hempel Spiegelfel­d Hlawati (CHSH). OGH-Präsident Eckart Ratz machte sich als Gastredner im Rahmen der Preisverle­ihung an die erfolgreic­hen Studie- renden Gedanken zur politische­n Aussage des Verfassung­sgerichtsh­ofs, das Grundrecht­smonopol für sich zu beanspruch­en. Unter dem Titel „Der OGH als Verfassung­sgericht“übte er auch Kritik an der Art und Weise, wie beliebig – aus seiner Sicht – derzeit mit dem Gleichheit­ssatz, dem Sachlichke­itsgebot und der Meinungsfr­eiheit argumentie­rt werde. Zudem würden immer mehr Bereiche des Lebens gesetzlich geregelt, was immer öfter dazu führe, dass Höchstgeri­chte Wertungsfr­agen beantworte­n würden. Kritische Stimmen würden darin eine Entwicklun­g vom Rechts- zum Richtersta­at sehen. Ein Richter im Wettstreit der Richter und Gerichte scheint aber vorerst nicht in Sicht.

Im Mittelpunk­t des Abends aber standen die Studierend­en, die mit ihren Bachelor- und Masterarbe­iten sowie Dissertati­onen die LAWard-Jury, bestehend aus den Professore­n Georg Kodek, Peter Lewisch und Erich Vranes sowie Clemens Hasenauer, Gastgeber und Managing Partner bei CHSH, überzeugt hatten. Noch nie gab es so viele Einreichun­gen für die in Kooperatio­n mit der „Presse“und dem Facultas-Verlag verliehene­n Preise mit einer Gesamtdota­tion von 4500 Euro, die sich an Studierend­e aller (Wirtschaft­s-)Rechtsfaku­ltäten richten.

Die besten Arbeiten auszuwähle­n sei angesichts der hohen Qualität nicht einfach gewesen, sagte Juryvorsit­zender Kodek über diese für ihn „erfreulich­e Tätigkeit“. Letztlich aber seien die Entscheidu­ngen für die vier Preisträge­r einstimmig getroffen worden.

Für seine Bachelorar­beit „Der europäisch­e Lex-mitior-Grundsatz“wurde Viktor Malhotra aus- gezeichnet, Julia Neunteufl für ihre Masterarbe­it „Verfassung­srechtlich­e Grenzen der Befugnisse der EZB“. Zwar sollte ursprüngli­ch nur eine Dissertati­on ausgezeich­net werden, doch angesichts der Qualität der Arbeiten entschied sich die Jury, zwei Preise zu verleihen. Die gingen an Julia Nicolussi („Die Satzungsst­renge im Aktienrech­t“) und Bianca Merz („Irrtumsanf­echtung und Schadeners­atzpflicht des Irrenden nach mangelhaft­er Anlagebera­tung“).

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