Wer richtet im Wettstreit der Richter?
LAWard 2017. Die Wirtschaftssozietät CHSH und die WU Wien zeichneten zum neunten Mal herausragende studentische Arbeiten aus.
Kontroverse und Feierstimmung bestimmten auch die neunte Verleihung des LAWard durch die Wirtschaftssozietät Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (CHSH). OGH-Präsident Eckart Ratz machte sich als Gastredner im Rahmen der Preisverleihung an die erfolgreichen Studie- renden Gedanken zur politischen Aussage des Verfassungsgerichtshofs, das Grundrechtsmonopol für sich zu beanspruchen. Unter dem Titel „Der OGH als Verfassungsgericht“übte er auch Kritik an der Art und Weise, wie beliebig – aus seiner Sicht – derzeit mit dem Gleichheitssatz, dem Sachlichkeitsgebot und der Meinungsfreiheit argumentiert werde. Zudem würden immer mehr Bereiche des Lebens gesetzlich geregelt, was immer öfter dazu führe, dass Höchstgerichte Wertungsfragen beantworten würden. Kritische Stimmen würden darin eine Entwicklung vom Rechts- zum Richterstaat sehen. Ein Richter im Wettstreit der Richter und Gerichte scheint aber vorerst nicht in Sicht.
Im Mittelpunkt des Abends aber standen die Studierenden, die mit ihren Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen die LAWard-Jury, bestehend aus den Professoren Georg Kodek, Peter Lewisch und Erich Vranes sowie Clemens Hasenauer, Gastgeber und Managing Partner bei CHSH, überzeugt hatten. Noch nie gab es so viele Einreichungen für die in Kooperation mit der „Presse“und dem Facultas-Verlag verliehenen Preise mit einer Gesamtdotation von 4500 Euro, die sich an Studierende aller (Wirtschafts-)Rechtsfakultäten richten.
Die besten Arbeiten auszuwählen sei angesichts der hohen Qualität nicht einfach gewesen, sagte Juryvorsitzender Kodek über diese für ihn „erfreuliche Tätigkeit“. Letztlich aber seien die Entscheidungen für die vier Preisträger einstimmig getroffen worden.
Für seine Bachelorarbeit „Der europäische Lex-mitior-Grundsatz“wurde Viktor Malhotra aus- gezeichnet, Julia Neunteufl für ihre Masterarbeit „Verfassungsrechtliche Grenzen der Befugnisse der EZB“. Zwar sollte ursprünglich nur eine Dissertation ausgezeichnet werden, doch angesichts der Qualität der Arbeiten entschied sich die Jury, zwei Preise zu verleihen. Die gingen an Julia Nicolussi („Die Satzungsstrenge im Aktienrecht“) und Bianca Merz („Irrtumsanfechtung und Schadenersatzpflicht des Irrenden nach mangelhafter Anlageberatung“).