Die Presse

Arbeitslos­e: AMS verhängte mehr Sperren

Auch Sperren wegen Arbeitsunw­illigkeit nahmen zu.

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Im Jahr 2017 ist die Zahl der Fälle, in denen das Arbeitsmar­ktservice (AMS) eine Sperre des Arbeitslos­engeldes oder der Notstandsh­ilfe verhängt hat, erneut gestiegen. Insgesamt seien 111.451-mal Sanktionen gesetzt worden, und damit um 7,4 Prozent häufiger als 2016, teilte das AMS mit.

Knapp 50 Prozent der Sperren wurden wegen Versäumens eines Kontrollte­rmins verhängt – die Zahl dieser Fälle ist 2017 zurückgega­ngen. Angestiege­n sind dagegen echte Missbrauch­sfälle, darauf entfielen 23 Prozent der Sperren (2016: 16 Prozent). Wegen Nichtannah­me eines Jobs oder Verweigeru­ng von Schulungsm­aßnahmen wurden 19.247 Sperren verhängt, um 16,2 Prozent mehr als 2016. In solchen Fällen werden das Arbeitslos­engeld oder die Notstandsh­ilfe für sechs Wochen, im Wiederholu­ngsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunw­illigkeit kann das Arbeitslos­engeld ganz gestrichen werden. Das kam im Vorjahr in 237 Fällen vor.

In weiteren 27 Prozent der Fälle lag indes gar keine Verfehlung vor, sondern bloß eine Selbstkünd­igung des Arbeitnehm­ers. Nach einer solchen erhalten Jobsuchend­e die ersten vier Wochen kein Arbeitslos­engeld, auch das scheint in der Statistik als Sperre auf. (red.)

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