Arbeitslose: AMS verhängte mehr Sperren
Auch Sperren wegen Arbeitsunwilligkeit nahmen zu.
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Fälle, in denen das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe verhängt hat, erneut gestiegen. Insgesamt seien 111.451-mal Sanktionen gesetzt worden, und damit um 7,4 Prozent häufiger als 2016, teilte das AMS mit.
Knapp 50 Prozent der Sperren wurden wegen Versäumens eines Kontrolltermins verhängt – die Zahl dieser Fälle ist 2017 zurückgegangen. Angestiegen sind dagegen echte Missbrauchsfälle, darauf entfielen 23 Prozent der Sperren (2016: 16 Prozent). Wegen Nichtannahme eines Jobs oder Verweigerung von Schulungsmaßnahmen wurden 19.247 Sperren verhängt, um 16,2 Prozent mehr als 2016. In solchen Fällen werden das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam im Vorjahr in 237 Fällen vor.
In weiteren 27 Prozent der Fälle lag indes gar keine Verfehlung vor, sondern bloß eine Selbstkündigung des Arbeitnehmers. Nach einer solchen erhalten Jobsuchende die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld, auch das scheint in der Statistik als Sperre auf. (red.)