Schlechterstellung österreichischer Familien
„Rückschlag bei Familienbeihilfe“, von Wolfgang Böhm, 26. 1. Eine Anpassung an das jeweilige Preisniveau kann nur dann das „EU-Recht auf Freizügigkeit“einschränken, wenn man die grundsätzliche Ansicht vertritt, dass dieses Recht durch Zahlungen von Nichtbetroffenen, wie so vieles in der EU, zu begünstigen ist. Eine ebenso absurde Denkweise wie der behauptete Widerspruch „der damit verbundenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern“.
Eine seltene Art von „Gleichbehandlung“, die in einer nicht zu leugnenden Schlechterstellung der österreichischen Familien besteht, die mit einem geringeren inländischen Geldwert bestraft werden!
Wenn die analoge Anpassung für im Ausland lebende Kinder von Österreichern die einzige haltbare Lösung ist, dann möge man diese umsetzen. Dass man dann auch innerhalb Österreichs unterscheiden müsse, ist nicht haltbar, da ja auch bei Großbritannien nicht zwischen einem walisischen Dorf und London unterschieden würde.
Ich hätte jedenfalls gern eine erhöhte Beihilfe in Kauf genommen, als mein Sohn ein Jahr an der ETH in Zürich studierte. DI Helmut Biely, 3400 Weidling