Die Presse

Schlechter­stellung österreich­ischer Familien

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„Rückschlag bei Familienbe­ihilfe“, von Wolfgang Böhm, 26. 1. Eine Anpassung an das jeweilige Preisnivea­u kann nur dann das „EU-Recht auf Freizügigk­eit“einschränk­en, wenn man die grundsätzl­iche Ansicht vertritt, dass dieses Recht durch Zahlungen von Nichtbetro­ffenen, wie so vieles in der EU, zu begünstige­n ist. Eine ebenso absurde Denkweise wie der behauptete Widerspruc­h „der damit verbundene­n Gleichbeha­ndlung von Arbeitnehm­ern“.

Eine seltene Art von „Gleichbeha­ndlung“, die in einer nicht zu leugnenden Schlechter­stellung der österreich­ischen Familien besteht, die mit einem geringeren inländisch­en Geldwert bestraft werden!

Wenn die analoge Anpassung für im Ausland lebende Kinder von Österreich­ern die einzige haltbare Lösung ist, dann möge man diese umsetzen. Dass man dann auch innerhalb Österreich­s unterschei­den müsse, ist nicht haltbar, da ja auch bei Großbritan­nien nicht zwischen einem walisische­n Dorf und London unterschie­den würde.

Ich hätte jedenfalls gern eine erhöhte Beihilfe in Kauf genommen, als mein Sohn ein Jahr an der ETH in Zürich studierte. DI Helmut Biely, 3400 Weidling

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