AMS musste 100.000 Mal Sanktionen setzen
So wie im Jahr zuvor waren 2017 fast eine Million Menschen zumindest einen Tag lang arbeitslos. Ende Dezember suchten jedenfalls 443.481 Personen einen Job.
Genau 111.451 Mal musste das AMS Sanktionen setzen: 23 Prozent der Sperren betrafen „Missbrauchsfälle“. Dabei gab es 19.247 Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme.
Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam 2017 in 237 Fällen vor. Wegen tageweise unentschuldigtem Fernbleiben von einer Schulungsmaßnahme wurden im Vorjahr 6157 Mal Sanktionen statistisch erfasst. Bei diesen Sperren wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.