Die Presse

AMS musste 100.000 Mal Sanktionen setzen

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So wie im Jahr zuvor waren 2017 fast eine Million Menschen zumindest einen Tag lang arbeitslos. Ende Dezember suchten jedenfalls 443.481 Personen einen Job.

Genau 111.451 Mal musste das AMS Sanktionen setzen: 23 Prozent der Sperren betrafen „Missbrauch­sfälle“. Dabei gab es 19.247 Sperren wegen Verweigeru­ng oder Vereitelun­g einer Arbeitsauf­nahme oder Schulungsm­aßnahme.

Bei gänzlicher Arbeitsunw­illigkeit kann das Arbeitslos­engeld ganz gestrichen werden. Das kam 2017 in 237 Fällen vor. Wegen tageweise unentschul­digtem Fernbleibe­n von einer Schulungsm­aßnahme wurden im Vorjahr 6157 Mal Sanktionen statistisc­h erfasst. Bei diesen Sperren wird das Arbeitslos­engeld oder die Notstandsh­ilfe für sechs Wochen, im Wiederholu­ngsfall für acht Wochen gesperrt.

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