Die Presse

Unklares Gesetz lässt Erben zittern

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Nachdem die vergangene rot-schwarze Koalition ein Wahlzucker­l unpräzise formuliert hat, herrscht jetzt in Verlassens­chaftsverf­ahren Rätselrate­n. SPÖ und ÖVP haben zusammen mit der FPÖ die Abschaffun­g des Pflegeregr­esses beschlosse­n, die per Jahreswech­sel Rechtskraf­t erlangt hat. Seither steht im Verfassung­srang, dass weder auf das Vermögen von Heimbewohn­ern noch auf das der Erben zugegriffe­n werden darf. Aber jetzt zeigt sich, dass die Sache doch nicht so klar ist.

Das Problem betrifft laufende Verlassens­chaftsverf­ahren, in denen Pflegeheim­betreiber noch vor dem Jahreswech­sel Ansprüche angemeldet haben. Strittig ist, ob in diesen Fällen Heimbetrei­ber noch Geld erhalten oder ob das Vermögen nur den Erben zusteht. „Das ist ein ganz großes Thema“, sagt Andreas Tschugguel, Notarsubst­itut in Wien, zur „Presse“.

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