Unklares Gesetz lässt Erben zittern
Nachdem die vergangene rot-schwarze Koalition ein Wahlzuckerl unpräzise formuliert hat, herrscht jetzt in Verlassenschaftsverfahren Rätselraten. SPÖ und ÖVP haben zusammen mit der FPÖ die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen, die per Jahreswechsel Rechtskraft erlangt hat. Seither steht im Verfassungsrang, dass weder auf das Vermögen von Heimbewohnern noch auf das der Erben zugegriffen werden darf. Aber jetzt zeigt sich, dass die Sache doch nicht so klar ist.
Das Problem betrifft laufende Verlassenschaftsverfahren, in denen Pflegeheimbetreiber noch vor dem Jahreswechsel Ansprüche angemeldet haben. Strittig ist, ob in diesen Fällen Heimbetreiber noch Geld erhalten oder ob das Vermögen nur den Erben zusteht. „Das ist ein ganz großes Thema“, sagt Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in Wien, zur „Presse“.