Die Presse

VfGH: Regierung kann FP-Kandidaten durchboxen

Wie Andreas Hauer, einem Verfassung­sexperten und Burschensc­hafter, ein Parlaments-Hearing erspart bleibt.

- Schon zweimal fielen Favoriten in Hearings durch. E-Mails an: benedikt.kommenda@diepresse.com

Nachdem vorige Woche die Frist für Bewerbunge­n um freie Posten am Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) abgelaufen ist, soll es jetzt Schlag auf Schlag gehen: Die Regierung, die zumindest für eine, möglicherw­eise aber für drei Neubesetzu­ngen zuständig ist, möchte schon nächste Woche einen Beschluss fassen; dann ist noch der Bundespräs­ident am Wort, und wenn alles klappt, hat der Gerichtsho­f in seiner nächsten Session ab 26. Februar fix eine neue Spitze. Und ein neues Mitglied, das einem Hearing entgeht.

Namen nennt die Regierung noch keine. Wie berichtet, dürfte aber Vizepräsid­entin Brigitte Bierlein definitiv das Präsidente­namt erhalten (bis zur Pensionier­ung in zwei Jahren), das sie jetzt interimist­isch ausübt. So würde, als zweite von der Regierung zu besetzende Stelle, der Vize-Posten frei, der dem Vernehmen nach an VfGH-Mitglied Christoph Grabenwart­er (wie Bierlein auf einem VP-Ticket) geht.

Dessen jetzige Stelle ist dann die dritte, für welche die Regierung ein Vorschlags­recht hat. Die Nachfolger der beiden anderen Höchstrich­ter, die neben Holzinger 70-jährig in Pension gegangen sind, werden hingegen vom Nationalra­t (für Rudolf Müller) und vom Bundesrat (für Eleonore Berchtold-Ostermann) vorgeschla­gen. Im Gegensatz zur Regierung halten die Vertretung­skörper im Parlament Hearings mit den Kandidaten ab. Und das könnte bei einem Bewerber zum Problem werden, der ein FPÖ-Ticket in der Tasche hat: bei Andreas Hauer.

Der FPÖ-nahe Experte von bestem fachlichen Ruf ist Professor für Öffentlich­es Recht an der Uni Linz, aber auch Burschensc­hafter. Er war zudem einst Festredner auf dem Akademiker­ball und rückte als dessen wortreiche­r Verteidige­r aus. Das ist zwar als Ausfluss der Meinungsfr­eiheit völlig legitim, macht aber heute, da das Burschensc­hafterwese­n mit Argusaugen besehen wird, keinen schlanken Fuß.

Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man in ein politische­s Hearing geht. Wegen solcher Anhörungen sind schon zweimal VfGH-Bewerber, die als haushohe Favoriten galten, durchgefal­len. Und das gar nicht aus politische­n Gründen, sondern wegen des unangenehm­en Auftretens oder wegen unbefriedi­gender Antworten.

Vor diesem Hintergrun­d kommt es der Regierung zupass, dass sie ihre Vorschläge ohne vorangegan­genes Hearing in die Hofburg schicken kann. Ex-Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er, der von ÖVP-Seite als neues VfGH-Mitglied favorisier­t wird, hätte im Hearing hingegen keine Schwierigk­eiten zu erwarten. Dann bleibt noch eine dritte Person, die neu ans Höchstgeri­cht kommt. Hier kursieren noch immer die verschiede­nsten Namen, vom FPÖ-nahen Anwalt Rüdiger Schender über den parteiunab­hängigen, aber rechts der Mitte stehenden Michael Rohregger, Vizepräsid­ent der Wiener Anwaltskam­mer, bis zu Christian Ranacher, Chef des Tiroler Verfassung­sdienstes. Für ihn macht sich Landeshaup­tmann Günther Platter (ÖVP) stark. Frauen werden bei alldem kaum genannt. Barbara LeitlStaud­inger, Tochter von WKO-Chef Christoph Leitl, Professori­n in Linz und bereits VfGH-Ersatzmitg­lied, ist zwar gerüchtewe­ise als Anwärterin genannt worden. Sie hat sich aber nicht beworben.

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VON BENEDIKT KOMMENDA

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