Künftig muss es heißen: MörderIn, ErpresserIn . . .
„Binnen-I gilt: Mann als ,LenkerIn‘ strafbar“, von Benedikt Kommenda, Rechtspanorama, 5. 2. Nach der Entscheidung des Höchstgerichtes zur Bezeichnung LenkerIn, derzufolge das Binnen-I in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen worden sein soll, werden künftig konsequenterweise auch folgende Bezeichnungen verwendet werden müssen: MörderIn, DiebIn, ErpresserIn, PsychopathIn, GeisteskrankIn, TerroristIn usw.