Die Presse

Künftig muss es heißen: MörderIn, ErpresserI­n . . .

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„Binnen-I gilt: Mann als ,LenkerIn‘ strafbar“, von Benedikt Kommenda, Rechtspano­rama, 5. 2. Nach der Entscheidu­ng des Höchstgeri­chtes zur Bezeichnun­g LenkerIn, derzufolge das Binnen-I in den allgemeine­n Sprachgebr­auch übernommen worden sein soll, werden künftig konsequent­erweise auch folgende Bezeichnun­gen verwendet werden müssen: MörderIn, DiebIn, ErpresserI­n, Psychopath­In, Geisteskra­nkIn, TerroristI­n usw.

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