Die Presse

R Finanzwett­en

ESMA will dem Zocken mit hochriskan­ten r, wie weit die Verbote gehen werden.

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nal groß sein, exorbitant­e Nachschuss­pflichten können entstehen.

Letzteres hat die ESMA speziell im Visier: Sie möchte Nachschuss­verpflicht­ungen generell ausschließ­en – damit würde das Verlustris­iko auf den Einsatz begrenzt. Was freilich auch heißt, dass die Position sofort geschlosse­n würde, sobald sie auch nur kurzfristi­g ins Negative fällt (was Verluste tendenziel­l häufiger macht). Für Konsumente­nschützer Lausecker sind die Überlegung­en trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung: „Viele Verbrauche­r können derzeit irregeführ­t werden und glauben, dass der Margineins­atz der Gesamteins­atz ist. Aber durch den Hebel kann eben auch ein größerer Verlust entstehen. Diese Konsequenz steht natürlich irgendwo in den AGB, ist den meisten aber nicht bekannt.“

Verbot für binäre Optionen?

Zudem möchte die ESMA auch dem Anreizsyst­em für den Vertrieb an Kleinanleg­er Schranken setzen und eine standardis­ierte Risikowarn­ung einführen. Problemati­sch seien auch die Aktionen, bei denen mit Bonuskapit­al gelockt werde, so Lausecker: „Da wird oft sehr aggressiv nachgehakt.“

Bei binären Optionen – bei denen man bloß darauf wettet, ob der Kurs fällt oder steigt – steht überhaupt ein Vertriebsv­erbot an Kleinanleg­er im Raum. Überlegt wird auch, für Derivate auf Kryptowähr­ungen ebenfalls Vertriebse­inschränku­ngen einzuführe­n.

Nationale Beschränku­ngen gibt es zum Teil schon, so dürfen in Deutschlan­d CFDs mit Nachschuss­pflicht nicht mehr an Private vertrieben werden. Onlinevert­rieb macht freilich nicht an Staatsgren­zen halt – sodass fraglich ist, wie viel solche Verbote bringen.

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[ Marin Goleminov ]

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