Aufschlag im Tennis kann Unfall sein
Beim Sport verletzter Mann klagte seine Versicherung.
Es war ein Unglück beim Tennis, das für ein Nachspiel vor Gericht sorgte. Nach dem Aufschlag spürte ein 51-jähriger Mann in der rechten Schulter einen stechenden Schmerz. Der Mann erlitt eine Luxation der langen Bizepssehne. Aber muss deswegen die private Unfallversicherung zahlen?
Laut den Versicherungsbedingungen gilt es als Unfall, wenn „durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden“. Die ersten beiden Instanzen wiesen die Klage des Verletzten gegen die Versicherung ab. Es habe sich um einen normalen Aufschlag beim Tennis gehandelt, dieser erfordere keine „erhöhte Kraftanstrengung“. Der Oberste Gerichtshof (7 Ob 115/17p) widersprach: Ein Aufschlag beim Tennis sei „kein normaler Bewegungsablauf“, sondern stelle eine „erhöhte Kraftanstrengung“dar, auch wenn der Mann den Sport regelmäßig ausübt.
Eine Verletzung beim Aufschlag kann also ein Unfall sein. Nun muss aber noch geklärt werden, ob das Unglück auf körperliche Vorschäden des Manns zurückzuführen war. (aich)