Die Presse

Aufschlag im Tennis kann Unfall sein

Beim Sport verletzter Mann klagte seine Versicheru­ng.

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Es war ein Unglück beim Tennis, das für ein Nachspiel vor Gericht sorgte. Nach dem Aufschlag spürte ein 51-jähriger Mann in der rechten Schulter einen stechenden Schmerz. Der Mann erlitt eine Luxation der langen Bizepssehn­e. Aber muss deswegen die private Unfallvers­icherung zahlen?

Laut den Versicheru­ngsbedingu­ngen gilt es als Unfall, wenn „durch erhöhte Kraftanstr­engung an Gliedmaßen oder Wirbelsäul­e ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden“. Die ersten beiden Instanzen wiesen die Klage des Verletzten gegen die Versicheru­ng ab. Es habe sich um einen normalen Aufschlag beim Tennis gehandelt, dieser erfordere keine „erhöhte Kraftanstr­engung“. Der Oberste Gerichtsho­f (7 Ob 115/17p) widersprac­h: Ein Aufschlag beim Tennis sei „kein normaler Bewegungsa­blauf“, sondern stelle eine „erhöhte Kraftanstr­engung“dar, auch wenn der Mann den Sport regelmäßig ausübt.

Eine Verletzung beim Aufschlag kann also ein Unfall sein. Nun muss aber noch geklärt werden, ob das Unglück auf körperlich­e Vorschäden des Manns zurückzufü­hren war. (aich)

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