Urteil: Facebook verstößt gegen deutschen Datenschutz
Mit seinen Voreinstellungen und Nutzungsbedingungen verstößt Facebook gegen deutsche Datenschutzgesetze, entschied das Landgericht Berlin – und erklärte einige Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. So darf Facebook seine Nutzer etwa nicht mehr zwingen, ihre echten Namen und Daten anzugeben. Das Netzwerk darf diese auch nicht „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“einsetzen und in die USA weiterleiten. Auch einige Voreinstellungen muss Facebook ändern: So war bisher in der App der Ortungsdienst automatisch aktiviert, und Suchmaschinen konnten auf Nutzerprofile zugreifen.