Die Presse

Urteil: Facebook verstößt gegen deutschen Datenschut­z

-

Mit seinen Voreinstel­lungen und Nutzungsbe­dingungen verstößt Facebook gegen deutsche Datenschut­zgesetze, entschied das Landgerich­t Berlin – und erklärte einige Klauseln in den Nutzungsbe­dingungen für unwirksam. So darf Facebook seine Nutzer etwa nicht mehr zwingen, ihre echten Namen und Daten anzugeben. Das Netzwerk darf diese auch nicht „für kommerziel­le, gesponsert­e oder verwandte Inhalte“einsetzen und in die USA weiterleit­en. Auch einige Voreinstel­lungen muss Facebook ändern: So war bisher in der App der Ortungsdie­nst automatisc­h aktiviert, und Suchmaschi­nen konnten auf Nutzerprof­ile zugreifen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria