Totschlag: Gericht erhöhte Haftstrafe
Ein Berufungsgericht hat gestern in einem Totschlagprozess die Haftstrafe für den Angeklagten erhöht: Ein 54-Jähriger, der im vergangenen Oktober seine 80-jährige Mutter mit ihrem Halstuch erdrosselt hatte, wurde zu sechs Jahren statt ursprünglich fünf Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz war er des Mordes angeklagt gewesen; die Geschworenen hatten aber mit 5:3 Stimmen auf Totschlag entschieden. Ausschlaggebend für die Strafanhebung waren vor allem generalpräventive Erwägungen. „Man muss der Allgemeinheit zeigen, dass solche Handlungen eine empfindliche Sanktion nach sich ziehen“, sagte der Senatsvorsitzende. Außerdem hätte die erste Instanz zu wenig berücksichtigt, dass sich die Gewalttat gegen eine nahe Angehörige richtete, was laut Strafgesetzbuch bei der Strafzumessung einen besonderen Erschwerungsgrund darstellt.