Die Presse

Totschlag: Gericht erhöhte Haftstrafe

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Ein Berufungsg­ericht hat gestern in einem Totschlagp­rozess die Haftstrafe für den Angeklagte­n erhöht: Ein 54-Jähriger, der im vergangene­n Oktober seine 80-jährige Mutter mit ihrem Halstuch erdrosselt hatte, wurde zu sechs Jahren statt ursprüngli­ch fünf Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz war er des Mordes angeklagt gewesen; die Geschworen­en hatten aber mit 5:3 Stimmen auf Totschlag entschiede­n. Ausschlagg­ebend für die Strafanheb­ung waren vor allem generalprä­ventive Erwägungen. „Man muss der Allgemeinh­eit zeigen, dass solche Handlungen eine empfindlic­he Sanktion nach sich ziehen“, sagte der Senatsvors­itzende. Außerdem hätte die erste Instanz zu wenig berücksich­tigt, dass sich die Gewalttat gegen eine nahe Angehörige richtete, was laut Strafgeset­zbuch bei der Strafzumes­sung einen besonderen Erschwerun­gsgrund darstellt.

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