„Kaufmännische Vorsicht“
Brexit. WKÖ rät österreichischen Firmen, sich auf Großbritanniens EU-Austritt vorzubereiten.
„Kaufmännische Vorsicht ist geboten“– mit diesen Worten schwor Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl die in Großbritannien tätigen österreichischen Unternehmen auf den bevorstehenden Brexit ein. Rund sieben Milliarden Euro haben heimische Firmen im Vereinigten Königreich investiert, sie beschäftigen dort insgesamt rund 40.000 Personen. Leitl hält es für angebracht, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten – einschließlich eines „harten“EUAustritts ohne Abkommen und mit Rückfall auf die (rudimentären) Handelsregeln der WTO.
London und Brüssel verhandeln derzeit über die Modalitäten des Austritts, der in der Nacht zum 30. März 2019 vollzogen wird. Innerhalb der nächsten Wochen sollte eigentlich das Abkommen für eine Übergangsperiode nach dem Brexit-Stichtag finalisiert werden, doch Unstimmigkeiten über die Verpflichtungen Großbritanniens während der Übergangszeit könnten den Deal noch torpedieren. Sollte es bis zum Ende des kommenden Monats keine Einigung geben, empfiehlt Christian Kesberg, Österreichs Handelsdelegierter in London, den heimischen Betrieben, mit den Vorbereitungen auf einen eventuellen „harten“Brexit zu beginnen. Daran, dass österreichische Unternehmen dem Standort Großbritannien den Rücken kehren, glaubt Kesberg nicht. Grund: Die österreichischen Niederlassungen bearbeiten den britischen Markt und sind nicht primär auf den reibungslosen Zugang zum EU-Binnenmarkt angewiesen.
Probleme drohen indes jenen rund 800 Firmen, die in Großbritannien das Firmenrechtskonstrukt „British Limited“nutzen. Die britische Variante der GmbH werde nämlich „zum Zeitpunkt des Austritts wahrscheinlich von österreichischen Gerichten in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) verwandelt“, sagt Kesberg. Durch die Umwandlung würden die Eigentümer das Privileg der beschränkten Haftung verlieren. (la)