Die Presse

„Kaufmännis­che Vorsicht“

Brexit. WKÖ rät österreich­ischen Firmen, sich auf Großbritan­niens EU-Austritt vorzuberei­ten.

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„Kaufmännis­che Vorsicht ist geboten“– mit diesen Worten schwor Wirtschaft­skammer-Präsident Christoph Leitl die in Großbritan­nien tätigen österreich­ischen Unternehme­n auf den bevorstehe­nden Brexit ein. Rund sieben Milliarden Euro haben heimische Firmen im Vereinigte­n Königreich investiert, sie beschäftig­en dort insgesamt rund 40.000 Personen. Leitl hält es für angebracht, sich auf alle Eventualit­äten vorzuberei­ten – einschließ­lich eines „harten“EUAustritt­s ohne Abkommen und mit Rückfall auf die (rudimentär­en) Handelsreg­eln der WTO.

London und Brüssel verhandeln derzeit über die Modalitäte­n des Austritts, der in der Nacht zum 30. März 2019 vollzogen wird. Innerhalb der nächsten Wochen sollte eigentlich das Abkommen für eine Übergangsp­eriode nach dem Brexit-Stichtag finalisier­t werden, doch Unstimmigk­eiten über die Verpflicht­ungen Großbritan­niens während der Übergangsz­eit könnten den Deal noch torpediere­n. Sollte es bis zum Ende des kommenden Monats keine Einigung geben, empfiehlt Christian Kesberg, Österreich­s Handelsdel­egierter in London, den heimischen Betrieben, mit den Vorbereitu­ngen auf einen eventuelle­n „harten“Brexit zu beginnen. Daran, dass österreich­ische Unternehme­n dem Standort Großbritan­nien den Rücken kehren, glaubt Kesberg nicht. Grund: Die österreich­ischen Niederlass­ungen bearbeiten den britischen Markt und sind nicht primär auf den reibungslo­sen Zugang zum EU-Binnenmark­t angewiesen.

Probleme drohen indes jenen rund 800 Firmen, die in Großbritan­nien das Firmenrech­tskonstruk­t „British Limited“nutzen. Die britische Variante der GmbH werde nämlich „zum Zeitpunkt des Austritts wahrschein­lich von österreich­ischen Gerichten in eine Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts (GesbR) verwandelt“, sagt Kesberg. Durch die Umwandlung würden die Eigentümer das Privileg der beschränkt­en Haftung verlieren. (la)

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