„Kein Massenphänomen“
Schulschwänzen. Die Regelungen für das Schulschwänzen werden verschärft. Doch wie verbreitet ist das Schwänzen bisher gewesen?
Für die einen ist es „eine einfallslose Strafpädagogik“, für die anderen „eine Verwaltungsvereinfachung mit präventiver Wirkung“: Die Rede ist von der Neuregelung der Strafen für Schulschwänzer. Sie wurde von der türkis-blauen Regierung kürzlich angekündigt und von der Opposition umgehend kritisiert. Bleibt die Frage, wie weit verbreitet Schulschwänzen eigentlich ist?
„Es ist absolut kein Massenphänomen“, sagt der oberste Pflichtschullehrergewerkschafter Paul Kimberger zur „Presse“. Jährlich hat es bisher nur etwa 2500 Strafverfahren gegen Schulschwänzer gegeben. Und das bei einer Gesamtschülerzahl von mehr als einer Million. In Wien gab es laut Magistratsdirektion im vergangenen Schuljahr 546 Anzeigen bzw. Verwaltungsstrafverfahren wegen der Nichterfüllung der Schulpflicht. Davon sind 265 in Rechtskraft erwachsen. In 260 Fällen davon erfolgte eine Geldstrafe.
Allerdings sei, wie Kimberger sagt, „die Dunkelziffer sicher höher“. Immerhin habe es – durch den bisher gültigen Fünf-StufenPlan – lange gedauert, bis es überhaupt zu einem Verfahren kam. Statistiken dazu, wie viele Schulschwänzer die einzelnen Stufen durchlaufen haben, gibt es allerdings nicht. Das musste nicht dokumentiert werden. Der Stufenplan sei „absolut untauglich“gewesen, sagt Kimberger. Als „viel zu aufwendig und bürokratisch“empfanden die Lehrer das seit rund fünf Jahren geltende System. Schwänzte ein Jugendlicher an drei aufeinander folgenden Tagen bzw. fünf Tage oder 30 Unterrichtsstunden im Semester, kam der Stufenplan zum Tragen. Zunächst gab es Gespräche mit Eltern, dann wurden Direktor, Psychologen, Schulaufsicht und die Jugendwohlfahrt eingeschaltet. Er in letzter Konsequenz wurde gestraft. Höchststrafe waren 440 Euro.
Weitere Sanktionen angekündigt
Diese Strafe soll bereits ab nächstem Schuljahr rascher erfolgen. Bei Schulpflichtverletzungen von bis zu drei Tagen soll es eine Verwarnung, also eine „gelbe Karte“, geben. Bereits ab dem vierten Tag soll die „rote Karte“gezogen und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Die Mindeststrafe ist mit 110 Euro festgesetzt.
Das ist die erste türkis-schwarze Strafverschärfung im Schulbereich. Laut Regierungspakt sollten weitere kommen. So sollen etwa Sozialleistungen daran geknüpft werden, ob Eltern die Bildung ihrer Kinder ermöglichen und fördern. Der Minister zeigte sich da bisher aber zögerlich. (APA/j. n.)