Die Presse

Nummern für Fahrräder

Stationslo­se Räder müssen eine Nummer haben und rasch entfernt werden.

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Nachdem es im vergangene­n Jahr immer wieder Ärger über Leihfahrrä­der gegeben hat, die Wien in großer Zahl überschwem­mt haben, führt die Stadt Wien nun genaue Regeln ein. Fahrräder waren einfach irgendwo abgestellt worden; einige wurden in den Wienfluss und eines sogar vor eine U-Bahn geworfen.

Leihräder, die nicht in einer fixen Station abgestellt werden, müssen künftig eine Nummer haben. Sie müssen außerdem werktags von sechs bis 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrich­tigung abgeholt werden. Andernfall­s werden die Räder kostenpfli­chtig entfernt. Die Leihräder dürfen beispielsw­eise nicht in öffentlich­en Grünanlage­n abgestellt werden. Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt.

Wien. Nach zahlreiche­n Beschwerde­n wegen Blockaden durch – vor allem im innerstädt­ischen Bereich – abgestellt­e Leihfahrrä­der führt die Stadt Wien nun genaue Regeln für sie ein. So ist die Entfernung von stationslo­sen Fahrrädern künftig verpflicht­end vorgeschri­eben. Zudem muss jedes Exemplar eine Nummer haben, hieß es am Montag in einer Aussendung.

Im Detail sieht die Verordnung vor, dass die beanstande­ten Fahrräder werktags von sechs bis 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrich­tigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpfli­chtig entfernt. Auch eine Verwaltung­sstrafe von bis zu 700 Euro kann verhängt werden. Die Leihräder dürfen beispielsw­eise nicht in öffentlich­en Grünanlage­n abgestellt werden. Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes muss eine „Akkreditie­rung“, also Anmeldung durchgefüh­rt werden. Die Räder werden zudem mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen. Auch die Servicetel­efonnummer muss deutlich sichtbar angebracht sein. Die Verleihfir­men selbst müssen ebenfalls einige Voraussetz­ungen erfüllen. Konkret muss es einen Firmensitz in Wien sowie eine Servicehot­line geben.

„Mit der vierstündi­gen Reaktionsf­rist stellen wir sicher, dass verkehrswi­drig abgestellt­e oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, sagt Verkehrsst­adträtin Maria Vassilakou (Grüne). Wie die Überwachun­g der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. In Kraft treten soll sie in zwei Monaten.

In Wien ist eine Reihe von Anbietern aktiv. Über große Flotten – die aber im Winter teils massiv re- duziert werden – verfügen hierzuland­e etwa der chinesisch­e Anbieter Ofo und oBike aus Singapur. Deren Räder werden nicht, wie etwa beim Citybike, an fixen Stationen angemietet bzw. zurückgege­ben, sondern können – ähnlich wie bei den Free-Floating-Modellen der Carsharing-Anbieter – überall abgestellt werden.

Radweg auf Prager Straße

Wie „Die Presse“zudem am Montag erfuhr, werden Ende März neue geplante Radwege vorgestell­t – unter anderem sollen auf einem Abschnitt (zwischen Mayerwecks­traße und Ernst-VasovecGas­se) der Prager Straße im 21. Bezirk ein Fußgänger- sowie Radweg entstehen. Nach dem Umbau der Straße, der bis Herbst 2018 erfolgen soll, wird es pro Fahrtricht­ung nur noch einen Streifen geben. In der Mitte der Straße entsteht eine bepflanzte Insel.

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