Nummern für Fahrräder
Stationslose Räder müssen eine Nummer haben und rasch entfernt werden.
Nachdem es im vergangenen Jahr immer wieder Ärger über Leihfahrräder gegeben hat, die Wien in großer Zahl überschwemmt haben, führt die Stadt Wien nun genaue Regeln ein. Fahrräder waren einfach irgendwo abgestellt worden; einige wurden in den Wienfluss und eines sogar vor eine U-Bahn geworfen.
Leihräder, die nicht in einer fixen Station abgestellt werden, müssen künftig eine Nummer haben. Sie müssen außerdem werktags von sechs bis 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden. Andernfalls werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden. Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt.
Wien. Nach zahlreichen Beschwerden wegen Blockaden durch – vor allem im innerstädtischen Bereich – abgestellte Leihfahrräder führt die Stadt Wien nun genaue Regeln für sie ein. So ist die Entfernung von stationslosen Fahrrädern künftig verpflichtend vorgeschrieben. Zudem muss jedes Exemplar eine Nummer haben, hieß es am Montag in einer Aussendung.
Im Detail sieht die Verordnung vor, dass die beanstandeten Fahrräder werktags von sechs bis 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro kann verhängt werden. Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden. Pro Anbieter wird zudem eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes muss eine „Akkreditierung“, also Anmeldung durchgeführt werden. Die Räder werden zudem mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen. Auch die Servicetelefonnummer muss deutlich sichtbar angebracht sein. Die Verleihfirmen selbst müssen ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen. Konkret muss es einen Firmensitz in Wien sowie eine Servicehotline geben.
„Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, sagt Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne). Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. In Kraft treten soll sie in zwei Monaten.
In Wien ist eine Reihe von Anbietern aktiv. Über große Flotten – die aber im Winter teils massiv re- duziert werden – verfügen hierzulande etwa der chinesische Anbieter Ofo und oBike aus Singapur. Deren Räder werden nicht, wie etwa beim Citybike, an fixen Stationen angemietet bzw. zurückgegeben, sondern können – ähnlich wie bei den Free-Floating-Modellen der Carsharing-Anbieter – überall abgestellt werden.
Radweg auf Prager Straße
Wie „Die Presse“zudem am Montag erfuhr, werden Ende März neue geplante Radwege vorgestellt – unter anderem sollen auf einem Abschnitt (zwischen Mayerweckstraße und Ernst-VasovecGasse) der Prager Straße im 21. Bezirk ein Fußgänger- sowie Radweg entstehen. Nach dem Umbau der Straße, der bis Herbst 2018 erfolgen soll, wird es pro Fahrtrichtung nur noch einen Streifen geben. In der Mitte der Straße entsteht eine bepflanzte Insel.